Der US-Präsident kündigt eine Handelsuntersuchung gegen die Europäische Union an und stellt Zölle in Aussicht. Auslöser sind die Bußgelder gegen amerikanische Technologiekonzerne, von denen er vier mit Beträgen benennt. Der Abgleich mit den tatsächlichen Verfahren fällt uneinheitlich aus.
Donald Trump hat am Freitag auf Truth Social angekündigt, eine Untersuchung nach Abschnitt 301 des US-Handelsgesetzes gegen die Europäische Union einzuleiten und Zölle zu verhängen. Anlass ist die Geldbuße von 890 Millionen Euro, die Brüssel diese Woche gegen Google verhängt hat. In dem Beitrag listet er Apple, Meta, Amazon und Google mit Summen auf, nennt das Vorgehen der EU „illegal und höchst unethisch“ und kündigt an, die Strafen vollständig rückgängig zu machen. Mindestens eine der genannten Zahlen findet sich in keinem Bußgeldbescheid der Kommission.
Die genannten Summen und die tatsächlichen Verfahren
| Unternehmen | Angabe im Beitrag | Dokumentierte EU-Verfahren |
|---|---|---|
| Apple | 15 Milliarden Dollar | 570 Millionen Euro DMA-Geldbuße (April 2025) – die einzige Strafe der Kommission gegen Apple |
| Meta | 3 Milliarden Dollar | 840 Millionen Dollar (2024) und 200 Millionen Dollar (2025) |
| über 18 Milliarden Dollar | rund 12 Milliarden Euro seit 2017 aus fünf Verfahren | |
| Amazon | 2,5 Milliarden Dollar | in den vorliegenden Berichten nicht belegt |
Die Abweichungen sind unterschiedlicher Natur. Bei Google liegt die genannte Summe über dem dokumentierten Stand, bewegt sich aber in einer real existierenden Größenordnung: 2,42 Milliarden Euro im Shopping-Verfahren (2017), 4,1 Milliarden wegen Android (2018, vom Europäischen Gerichtshof am 2. Juli 2026 endgültig bestätigt), 1,49 Milliarden zu AdSense (2019), 2,95 Milliarden im AdTech-Fall (September 2025) und nun 890 Millionen nach dem Digital Markets Act.
Bei Apple stimmt dagegen die Kategorie nicht. Gegen den Konzern hat die Kommission ein einziges Bußgeld verhängt: 570 Millionen Euro im April 2025 wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act.
Woher der größte Einzelposten stammen dürfte
Woher die 15 Milliarden kommen, sagt der Beitrag nicht. Naheliegend ist der einzige Vorgang in dieser Dimension: das Beihilfeverfahren um Apples Steuervereinbarungen in Irland, das der Europäische Gerichtshof am 10. September 2024 abschloss (Rechtssache C-465/20 P). Dabei ging es um rund 13 Milliarden Euro, was etwa 14,5 Milliarden Dollar entspricht. Diese Zuordnung ist plausibel, aber eine Vermutung – benannt wird der Fall nicht.
Sollte sie zutreffen, wäre die Bezeichnung als Strafe in zwei Punkten unzutreffend. Es handelt sich um eine Steuernachzahlung, nicht um ein Bußgeld: Apple zahlt Steuern nach, die der Konzern nach Auffassung des Gerichts ohnehin geschuldet hätte, auf Grundlage von Steuervorbescheiden aus den Jahren 1991 und 2007. Und das Geld floss nicht an die EU, sondern an den irischen Staat – an einen Mitgliedstaat also, der die Vereinbarung selbst gewährt und jahrelang gegen ihre Aufhebung geklagt hatte.
Was hinter einer 301-Untersuchung steckt
Abschnitt 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 ermächtigt den amerikanischen Handelsbeauftragten, Praktiken anderer Staaten zu prüfen, die den US-Handel benachteiligen. Fällt die Prüfung entsprechend aus, kann die Regierung Zölle oder andere Handelsbeschränkungen verhängen. Dasselbe Instrument bildete die Grundlage der China-Zölle in Trumps erster Amtszeit.
Das Verfahren wirkt ausschließlich über amerikanische Gegenmaßnahmen. Auf europäische Bußgeldbescheide hat es keinen Zugriff.
Warum Washington die Strafen nicht aufheben kann
Bußgelder nach dem Digital Markets Act verhängt die EU-Kommission, überprüfen lassen sie sich allein vor den Gerichten der Union – in erster Instanz vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg, danach vor dem Europäischen Gerichtshof.
Apple beschreitet diesen Weg bereits, bislang ohne Erfolg. Anfang Juli wies das Gericht die Klage gegen die Einstufung von App Store und iOS als Gatekeeper ab und bestätigte damit die Grundlage, auf der die DMA-Auflagen greifen. Eine Ankündigung aus Washington ändert daran nichts. Was ein Handelskonflikt erzeugen kann, ist politischer Druck auf künftige Entscheidungen – nicht die Aufhebung ergangener Beschlüsse.
Ein Vorwurf, der zwei Verfahrensarten vermischt
Neu ist die Drohung nicht. Die US-Regierung hatte die Bußgelder gegen Apple und Meta bereits im vergangenen Jahr als wirtschaftliche Erpressung bezeichnet, und der amerikanische Handelsbeauftragte hat mehrfach Abgaben und Beschränkungen gegen europäische Anbieter ins Spiel gebracht.
Neu ist die Rechnung, die dahintersteht. Sie zieht Verfahren zusammen, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben: Bußgelder nach dem Digital Markets Act sanktionieren aktuelles Marktverhalten und fließen in den EU-Haushalt, Nachforderungen nach dem Beihilferecht korrigieren abgeschlossene Zeiträume und landen beim betroffenen Mitgliedstaat. Aus dieser Vermischung entsteht ein Bild europäischer Sanktionspraxis, das sich mit den Bescheiden der Kommission nicht deckt – beim größten Posten der Liste um mehr als das Zwanzigfache. (Bild: Shutterstock / lev radin)
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