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Google legt Berufung ein: Apple habe Google Search „fair und ehrlich“ gewählt

by Milan
22. Mai 2026
in News
Google Apple

Bild: Shutterstock / YueStock

Google hat Berufung gegen das Antitrust-Urteil von 2024 eingelegt, das den Konzern wegen seiner Milliardenzahlungen an Apple und andere Partner für die Position als Standard-Suchmaschine zu einem Monopolisten erklärte. In der Eingabe beim US-Berufungsgericht argumentiert Google, der Konzern habe sich seinen Marktstatus durch Innovation, Investitionen und harte Arbeit verdient.

Mit der Berufungseingabe rollt einer der wichtigsten Antitrust-Fälle der jüngeren US-Tech-Geschichte in die nächste Runde. Im Zentrum steht erneut die jahrelange Vereinbarung zwischen Google und Apple, nach der Google jährlich Milliarden Dollar an Apple zahlt, um die Standard-Suchmaschine auf iPhone, iPad und Mac zu sein. Schon im Vorjahr hatte Richter Mehta entschieden, dass die Partnerschaft zwischen Apple und Google trotz Kartellrechtsverfahren bestehen bleiben darf – die jetzt eingereichte Berufung zielt nun auf die übrigen Auflagen aus genau diesem Verfahren.

Googles Kernargument vor dem Berufungsgericht

In der Eingabe beim U.S. Court of Appeals für den D.C. Circuit hält Google fest, dass das Bezirksgericht einen Fehler gemacht habe, als es Googles Suche-Erfolg auf etwas anderes als „Wettbewerb auf Leistungsbasis“ zurückführte. Der Konzern argumentiert, weder gebe es Beweise noch eine Feststellung dafür, dass Googles Kunden auch ohne die strittigen Vereinbarungen einen Wettbewerber gewählt hätten.

Google formuliert die zentrale Aussage zur Apple-Vereinbarung knapp: Apple sei freigestanden, konkurrierende Suchmaschinen zu vertreiben und zu bewerben. Der Konzern verweist explizit darauf, dass Apple in den Safari-Einstellungen alternative Suchoptionen anbietet. Jede vermeintliche Exklusivität sei demnach Apples eigene Entscheidung aus „soliden geschäftlichen Gründen“ gewesen.

Was auf dem Spiel steht

Google fordert die Aufhebung aller Auflagen, die der Konzern im Rahmen der ursprünglichen Entscheidung umsetzen muss. Im Kern geht es um drei Punkte: das Teilen von Suchdaten, die Bereitstellung von Informationen über Nutzerinteraktionen und die Syndikation von Suchergebnissen an konkurrierende Unternehmen. Ohne erfolgreiche Berufung muss Google diese Verpflichtungen umsetzen. Im Verfahren hatte Apple-Manager Eddy Cue zudem für Aufsehen gesorgt, als er aussagte, die Google-Suche über Safari sei erstmals rückläufig – eine Aussage, der Google selbst öffentlich widersprach.

Während Google das gesamte Urteil aushebeln will, gibt es eine zusätzliche Stoßrichtung: Selbst wenn die Auflagen bestehen bleiben, sollen Generative-KI-Firmen wie OpenAI explizit von der Datenfreigabe ausgenommen werden. Googles Argument: KI-Produkte „existierten nicht einmal“ im Zeitraum, der in der DoJ-Eingabe abgedeckt wurde. Es ergebe daher keinen Sinn, sie nun mit Suchdaten zu versorgen.

KI-Unternehmen als neuer Streitpunkt

Google geht in dem Punkt offensiv vor und argumentiert, KI-Anbieter „seien bereits so erfolgreich wie kaum eine Technologie in der Menschheitsgeschichte“ – ohne dass sie auf Googles Erfolg aufsatteln müssten. Die Formulierung zeigt, dass Google den Wettbewerb um KI-Daten als separate Front begreift, in der Suchdaten als strategischer Wertstoff gelten.

Für die Suchmaschinen-Konkurrenz auf der einen und die KI-Anbieter auf der anderen Seite bedeutet das: Während konkurrierende Suchmaschinen aus Googles Sicht legitime Empfänger von Daten sein könnten, gehören KI-Modelle aus dem gleichen Datenpool ausgeschlossen.

Apple-Google-Deal bleibt vorerst erlaubt

Für den Deal zwischen Apple und Google ergeben sich aus der aktuellen Eingabe direkt keine neuen Risiken. Das Gericht hatte bereits entschieden, dass Google weiterhin Apple Milliarden für die Standard-Suchposition zahlen darf, solange die Vereinbarung nicht exklusiv ist. Google ist lediglich daran gehindert, Exklusivverträge für die Suchmaschinen-Verteilung abzuschließen.

Apple selbst nimmt in dem Verfahren keine direkte Rolle ein, profitiert aber finanziell unmittelbar vom Bestand der Vereinbarung. Die jährliche Zahlung gilt seit Jahren als eine der wichtigsten Services-Umsatzquellen für Apple.

Was die Berufung für Apple bedeutet

Egal wie das Berufungsgericht entscheidet: Apples Suchmaschinen-Geschäftsmodell bleibt vorerst stabil. Selbst eine Bestätigung des Urteils ändert nichts an Apples Recht, Google als Standard zu wählen und Zahlungen dafür anzunehmen – nur die Exklusivität ist ausgeschlossen. Eine erfolgreiche Berufung Googles würde dagegen die Auflagen rund um Datenfreigabe zurücknehmen und Googles Marktposition zementieren, von der Apple finanziell ebenfalls profitiert.

Wann das Berufungsgericht entscheidet, ist offen. Antitrust-Verfahren auf dieser Ebene ziehen sich erfahrungsgemäß über viele Monate, in manchen Fällen über Jahre. (Bild: Shutterstock / YueStock)

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