Kein Konto unter 13, ein von Eltern verwaltetes Mini-Konto mit 13 und 14, ein eigenes Konto erst ab 15: Die EU-Kommission hat ihren Gesetzesvorschlag für den KIDS Act vorgelegt. Die Altersgrenzen sind aber nur der sichtbare Teil. Der größere Teil des Textes schreibt vor, wie Plattformen, Spiele, KI-Chatbots und App Stores gebaut sein müssen, wenn Minderjährige sie nutzen.
Am Mittwoch hatte Ursula von der Leyen die Altersregeln in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt, am Donnerstag, 17. September, folgte der Rechtstext. Die Kommission hat den Vorschlag für den KIDS Act als Vorschlag für eine Verordnung veröffentlicht, gemeinsam mit einer Mitteilung und einer Folgenabschätzung. Der Name steht für „EU Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy“.
Den Weg dorthin hatte ein Expertengremium bereitet, das im Juli empfohlen hatte, Social Media für Kinder unter 13 EU-weit zu beschränken. Der jetzt vorgelegte Text geht darüber hinaus und legt mit 15 ein einheitliches Alter für eigenständige Konten fest. Beschlossen ist damit noch nichts: EU-Parlament und Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag zustimmen und können ihn ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Unter 13 Jahren sind Konten auf sozialen Netzwerken und Videoplattformen mit riskanten Funktionen untersagt, mit 13 und 14 gibt es nur ein von Eltern eingerichtetes Mini-Konto mit höchstens einer Stunde pro Tag.
- Ein eigenes Konto ist ab 15 möglich, und zwar auf Diensten, die für Minderjährige sicher gestaltet sein müssen.
- Endloses Scrollen, Autoplay ohne Pausen, Lockbenachrichtigungen und Streak-Mechaniken sind für Minderjährige verboten, das gilt auch für Spiele und KI-Chatbots.
- App Stores müssen jede App einstufen, ihre Einstufungsmethode offenlegen, altersunpassende Apps für Kinder sperren und die EU-App zur Altersprüfung im Store zulassen.
- Gelten würde die Verordnung sechs Monate nach Inkrafttreten, vorher müssen EU-Parlament und Mitgliedstaaten zustimmen. In der Schweiz gilt sie nicht.
Drei Altersstufen statt einer Grenze
Die Kommission beschreibt ihr Modell als Treppe, die dem Alter folgt. Die Altersregeln betreffen soziale Netzwerke und Videoplattformen mit nachweislich riskanten Funktionen. Für Spiele und KI-Chatbots gelten die Gestaltungspflichten, aber keine eigene Kontostufe.
| Alter | Was der Vorschlag vorsieht |
|---|---|
| unter 13 | kein Konto; auf Videoplattformen für kleine Kinder nur Zugang über das Konto eines Elternteils, ohne persönlichen Feed und Suche, höchstens eine Stunde pro Tag |
| 13 und 14 | Mini-Konto, das Eltern einrichten; Elternwerkzeuge dauerhaft aktiv, Zeitlimit von höchstens einer Stunde pro Tag, neue Kontakte nur mit Freigabe, Zahl der Kontakte begrenzbar |
| ab 15 | eigenes Konto auf Diensten, die für Minderjährige sicher gestaltet sein müssen |
Die Ausnahme für unter 13-Jährige endet mit dem 13. Geburtstag, danach gelten die Regeln der nächsten Stufe.
Was Plattformen ändern müssen
Den größten Teil des Textes widmet die Kommission nicht dem Alter, sondern der Gestaltung. Für Minderjährige verboten sind laut den Fragen und Antworten der Kommission endloses Autoplay und unendliches Scrollen ohne echte Pausen, Benachrichtigungen, die ohne eigenen Anlass zurück in die App locken, Belohnungen für Beiträge vor großem Publikum und Streaks, die eine Pause bestrafen. Dazu kommen Zeitlimits und Nutzungspausen, die Schlaf und Schulzeit schützen sollen.
Empfehlungsalgorithmen müssen bei Minderjährigen auf Sicherheit statt auf Verweildauer ausgerichtet sein. Was ein Kind selbst abonniert hat, kommt zuerst, trackingbasierte Personalisierung ist ab Werk aus, und mindestens eine Feed-Variante muss ganz ohne Profiling auskommen.
Fremde dürfen Kindern keine Nachrichten ohne vorherige Freigabe schicken. Kinder tauchen nicht in Kontaktvorschlägen auf, ihre Inhalte sind nur für bestätigte Kontakte sichtbar und dürfen weder heruntergeladen noch per Bildschirmfoto gesichert werden. Livestreams sind für Minderjährige ab Werk gesperrt.
KI-Begleiter und Chatbots dürfen keine menschliche Beziehung vortäuschen, die emotionale Abhängigkeit erzeugen kann, und frühere Gespräche eines Kindes ab Werk nicht in spätere übernehmen. Unter 13-Jährige dürfen sie nur über die Kindersicherung nutzen. Ist ein Chatbot in eine Plattform oder ein Spiel eingebaut, darf er sich nicht selbst einschalten und muss sich leicht abschalten lassen.
App Stores müssen jede App einstufen
Der Vorschlag nimmt ausdrücklich auch App Stores in die Pflicht, und zwar unabhängig von ihrer Größe. Sie müssen jede angebotene App mit einer Altersfreigabe versehen und Minderjährigen den Zugriff auf und den Kauf von Apps verwehren, die für ihr Alter nicht geeignet sind. Methode, Kriterien und Quellen ihres Einstufungssystems müssen sie öffentlich beschreiben.
Dazu kommen zwei weitere Pflichten. Kinder unter 13 dürfen den Store nur über die Elternwerkzeuge nutzen, und die EU-App zur Altersprüfung muss im Store zugelassen werden. Einheitliche Kriterien für die Altersfreigaben sollen Verhaltenskodizes liefern, die innerhalb eines Jahres nach Geltungsbeginn stehen sollen.
Apple arbeitet bereits mit einem gestuften System. Seit iOS 26 vergibt der App Store laut Apples Entwicklerhinweis die Freigaben 4+, 9+, 13+, 16+ und 18+, pro Land oder Region und auf Grundlage eines Fragebogens, den Entwickler ausfüllen. In einzelnen Märkten wie Australien, Brasilien und Singapur verlangt Apple für Apps ab 18 bereits einen Altersnachweis, bevor der Download möglich ist.
So soll die Altersprüfung funktionieren
Eine selbst eingetragene Altersangabe reicht nach dem Vorschlag nicht mehr aus. Geprüft wird über zertifizierte Verfahren, die unabhängig von den Plattformen arbeiten, darunter eine kostenlose EU-App und später die europäische digitale Identitäts-Wallet. Die Plattform erfährt dabei nur, ob jemand über oder unter der Altersgrenze liegt.
Der Text schreibt dafür Zero-Knowledge-Proofs vor, die niemanden identifizieren, orten oder profilieren können. Jeder Mitgliedstaat muss mindestens einen kostenlosen Weg anbieten, auch für Menschen ohne digitale Identität.
Bestehende Konten sind nicht ausgenommen. Innerhalb von sechs Monaten nach Geltungsbeginn müssen Plattformen prüfen, ob Kontoinhaber unter 15 sind, und diese Konten sperren, ebenso Konten, deren Alter sich nicht feststellen lässt. Wo eine Plattform Erwachsene bereits anhand von Signalen wie Kontoalter oder Kreditkartendaten mit hoher Sicherheit erkennt, ist keine neue Prüfung nötig.
Beweislast bei den Plattformen
Soziale Netzwerke und Videoplattformen, die nach dem Digital Services Act als sehr große Plattform eingestuft sind, also ab 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU, müssen der Kommission einen detaillierten Umsetzungsplan vorlegen. Wer bereits eingestuft ist, hat dafür 30 Tage ab Geltungsbeginn. Den Plan lassen die Anbieter auf eigene Kosten von unabhängigen Prüfern bewerten, die binnen zwei Monaten einen Abschlussbericht vorlegen; findet die Kommission Mängel, folgt ein Korrekturplan.
Damit greift die Kommission die Forderung der Vorsitzenden des Expertengremiums nach einer Umkehr der Beweislast auf. KI-Begleiter und Chatbots dürfen erst auf den Markt, wenn ihre Anbieter die Einhaltung nachweisen können.
Die Aufsicht baut auf dem Digital Services Act und bei Chatbots auf dem AI Act auf. Die größten Dienste beaufsichtigt die Kommission direkt, mit vorläufigen Ergebnissen binnen 30 Tagen und einer Entscheidung, die binnen 90 Tagen fallen soll. Bußgelder können bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.
Deutschland, Österreich und die Schweiz
Als Verordnung würde der KIDS Act in Deutschland und Österreich unmittelbar gelten. Die Kommission begründet den Vorschlag ausdrücklich damit, auseinanderlaufende nationale Regeln durch ein einheitliches Alter zu ersetzen. Höhere nationale Altersgrenzen bleiben laut den Erwägungsgründen nur für bestimmte Inhalte möglich, etwa Pornografie oder Glücksspiel. Österreich hatte Ende Juli einen eigenen Gesetzesentwurf mit einem Mindestalter von 14 Jahren zur Prüfung nach Brüssel geschickt.
In der Schweiz gilt die Verordnung nicht, weil sie kein EU-Mitglied ist. Für Familien mit iPhone lohnt zudem ein Blick auf Apples eigene Grenzen: Ohne Zustimmung der Eltern lässt sich ein Apple Account laut Apples Support-Dokument zu regionalen Regeln in Deutschland erst ab 16 anlegen, in Österreich ab 14 und in der Schweiz ab 13.
| Land | Apple Account ohne Zustimmung der Eltern | Eigenes Social-Media-Konto laut Vorschlag |
|---|---|---|
| Deutschland | ab 16 | ab 15 |
| Österreich | ab 14 | ab 15 |
| Schweiz | ab 13 | Verordnung gilt nicht |
In Deutschland liegt Apples Grenze damit über der vorgeschlagenen EU-Grenze, in Österreich darunter. Wer darunter liegt, braucht einen Apple Account für Kinder über die Familienfreigabe.
Warum sich am iPhone des Kindes vorerst nichts ändert
Die Verordnung würde 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten und sechs Monate später gelten. Vorher müssen sich Parlament und Rat einigen, ein Kalenderdatum gibt es deshalb noch nicht. Die Prüfung bestehender Konten wäre erst sechs Monate nach Geltungsbeginn fällig, also frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten. Bis dahin entstehen aus dem Vorschlag keine neuen Pflichten.
Die Werkzeuge auf Geräteseite sind dagegen schon da. Mit iOS 27 lassen sich Nutzungszeiten getrennt nach Kategorien vergeben, darunter soziale Netzwerke, und über die Kindersicherung in der Bildschirmzeit steuern Eltern Käufe und Installationen. Der Unterschied des KIDS Act liegt woanders: Er verschiebt die Verantwortung von den Eltern zu den Anbietern.
Praktisch heißt das für dich: Hast du ein Kind mit eigenem iPhone, bleibt die Bildschirmzeit bis auf Weiteres dein wichtigster Hebel. Die Altersprüfung, die künftig an der Kontoerstellung hängen soll, ersetzt diese Einstellungen nicht, sondern kommt obendrauf.
Hältst du 15 für die richtige Grenze für ein eigenes Konto, oder wäre dir die 16 lieber, bis zu der Apple in Deutschland ohnehin die Familienfreigabe verlangt? Schreib uns in die Kommentare, wo du die Grenze ziehen würdest.


