Das Fenster, mit dem Apps um Erlaubnis für Werbe-Tracking bitten, bekommt eine zweite Fassung. Mit iOS 27.2 dürfen App-Anbieter sie in der gesamten EU einsetzen, in Deutschland und vier weiteren Ländern gibt es nur noch sie. Damit reicht der Umbau weiter, als es im August absehbar war.
Apple hat am 16. September in einer Mitteilung an Entwickler angekündigt, das Framework für App-Tracking-Transparenz in der EU zu ändern. Grundlage sind Vereinbarungen mit mehreren europäischen Wettbewerbsbehörden. Ab iOS 27.2 und iPadOS 27.2 steht auf iPhone und iPad eine alternative Fassung der Systemabfrage bereit.
Im August hatte Apple dem Bundeskartellamt zugesagt, die Tracking-Abfrage in Deutschland umzubauen – ohne Warnhand und ohne das Wort „Tracking“ im Fenster, mit längerem Erklärtext der App-Anbieter.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit iOS 27.2 und iPadOS 27.2 gibt es eine alternative Fassung der Tracking-Abfrage für die EU.
- In Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien ist nur noch diese Fassung zulässig.
- In den übrigen EU-Ländern, darunter Österreich, entscheidet der App-Anbieter, welche Fassung erscheint.
- Wann eine App um Erlaubnis fragen muss, ändert sich nicht.
Was sich an der Abfrage ändert
Die alternative Fassung hat laut Apples Entwicklerseite zu Datenschutz und Datennutzung eine geänderte Gestaltung und Formulierung. Neu ist eine optionale Textschaltfläche für zusätzliche Informationen. Darüber kann eine App erklären, wozu sie Daten mit denen anderer Unternehmen verknüpfen oder an Datenhändler weitergeben will.
Die Regeln dahinter bleiben bestehen. Eine App braucht die Zustimmung weiterhin, bevor sie Nutzer über Apps und Websites anderer Unternehmen hinweg für Werbung verfolgt. Neu ist allerdings, dass Anbieter in der EU ein Jahr nach der letzten Entscheidung erneut fragen dürfen, egal ob damals zugestimmt oder abgelehnt wurde.
Aus einem Land werden fünf
Der Umbau war bislang eine deutsche Angelegenheit. Die Zusagen gegenüber dem Bundeskartellamt galten für Deutschland, andere Märkte waren davon nicht erfasst. Apple spricht nun von Vereinbarungen mit mehreren Wettbewerbsbehörden und nennt fünf Länder, in denen die neue Abfrage aus rechtlichen Gründen verpflichtend ist.
| Region | Tracking-Abfrage ab iOS 27.2 |
|---|---|
| Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien | nur die alternative Fassung |
| Übrige EU-Länder, darunter Österreich | Wahl des App-Anbieters |
| Schweiz | außerhalb der EU, nicht erfasst |
Was die Neuregelung im Alltag ändert
Wer in Deutschland ein iPhone nutzt, sieht nach dem Update auf iOS 27.2 bei jeder App, die um Tracking bittet, das neue Fenster. In Österreich hängt es von der einzelnen App ab, sodass beide Fassungen nebeneinander auftauchen können.
Spürbarer als die Optik dürfte die Jahresfrist sein. Hast du einer App das Tracking verweigert, kann sie nach zwölf Monaten erneut fragen. Die systemweite Einstellung, mit der sich Tracking-Anfragen komplett abschalten lassen, gibt es weiterhin.
Lässt dich eine neutralere Abfrage mit mehr Erklärtext eher zustimmen, oder bleibt es bei dir beim Ablehnen, auch wenn die App nach einem Jahr wieder fragt? Schreib uns in die Kommentare, wie du beim Tracking entscheidest.


