Die Warnhand verschwindet, das Wort „Tracking“ ebenfalls. Apple hat dem Bundeskartellamt verbindlich zugesagt, das Abfragefenster für fremde Apps neu zu gestalten – und das eigene gleich mit. Vier Jahre nach Verfahrensbeginn steht damit fest, wie der Dialog künftig aussieht. Betroffen ist allerdings nur ein Land.
Seit April 2021 verlangt Apple von App-Anbietern eine eigene Zustimmung, bevor sie Nutzerdaten unternehmensübergreifend für Werbung verwenden dürfen. Deutsche Verlage und Werbeverbände sahen darin eine Bevorzugung von Apples eigenem Werbegeschäft und wandten sich an das Bundeskartellamt. Nach einem Markttest der von Apple angebotenen Zusagen im Dezember 2025 verlangte die Behörde Nachbesserungen. Die überarbeiteten Zusagen sind jetzt bindend, das Verfahren ist beendet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zusagen sind laut Bundeskartellamt seit dem 13. August verbindlich, das seit Juni 2022 laufende Verfahren ist abgeschlossen.
- Warnhand und der Begriff „Tracking“ verschwinden aus dem Abfragefenster für Drittanbieter.
- App-Anbieter dürfen ihren Erklärtext auf bis zu 4.000 Zeichen ausbauen – bislang sah Apples Vorgabe ein bis zwei Sätze vor.
- Auch Apples eigenes Fenster für personalisierte Werbung wird angepasst, nicht nur das der Konkurrenz.
- Die Änderung gilt ausschließlich für Deutschland, gekoppelt an Rechnungsadresse und Gerätestandort. Österreich und die Schweiz bleiben außen vor.
Was sich am Abfragefenster ändert
Der bisherige Dialog für Apps anderer Anbieter, in Apples Sprachgebrauch ATT Prompt, arbeitet mit einer orangefarbenen Grafik, die einer Warnhand ähnelt. Das Bundeskartellamt wertete diese Gestaltung als Lenkung: Symbol, Farbe, Fettdruck und die Anordnung der Schaltflächen schoben Nutzer Richtung Ablehnung.
Beides fällt weg. Die Behörde nennt in ihrem Frage- und Antwortpapier ausdrücklich die Warnhand und den Begriff „Tracking“, der von App-Herausgebern als alarmierend wahrgenommen wurde. Er beschreibt zudem nur einen Teil des Vorgangs, weil das Regelwerk allein die unternehmensübergreifende Datennutzung erfasst.
Dazu kommt Platz. Der Bereich, den App-Anbieter selbst füllen dürfen, fasst künftig bis zu 4.000 Zeichen. Bislang begrenzte eine Sollvorgabe Apples den Text im Regelfall auf ein bis zwei Sätze. Wer erklären will, warum das eigene Angebot von personalisierter Werbung lebt, hat dafür nun Raum – inklusive eines Textknopfs, der auf eine zweite Seite mit feineren Einstellungen führt.
Apples eigenes Fenster wird ebenfalls angefasst
Für die eigene Werbung nutzt Apple ein separates Fenster, den PA Prompt. Dieses fiel dem Bundeskartellamt in die entgegengesetzte Richtung auf: sprachlich neutrale Überschrift, ausführliche Erläuterung der Vorteile, Verlinkung auf weitere Informationen und eine Sortierung der Optionen, die eher zur Zustimmung führt.
Künftig müssen beide Fenster die tatsächlich mögliche Datenverarbeitung zutreffend beschreiben. Beschriftung und Reihenfolge der Auswahlmöglichkeiten werden stärker angeglichen. In Deutschland sollen anschließend nur noch die überarbeiteten Fassungen erscheinen.
Der Kern des Vorwurfs lag nie darin, dass Apple das Regelwerk überhaupt eingeführt hat – die Behörde beanstandete allein die konkrete Ausgestaltung. Bemerkenswert ist eine Randnotiz aus dem Papier: Die befragten deutschen Datenschutzbehörden bewerten das Regelwerk grundsätzlich positiv, halten es datenschutzrechtlich aber nicht für erforderlich.
Drei Wege aus der doppelten Abfrage
Der zweite beanstandete Punkt betrifft die Zahl der Fenster. Wer nach Datenschutzrecht ohnehin eine Einwilligung braucht und zusätzlich Apples Zustimmung benötigt, musste Nutzer bislang zweimal fragen. Apple selbst schaltet für die eigene Werbung keine zusätzliche Abfrage.
Künftig können App-Anbieter zwischen drei Vorgehensweisen wählen:
| Variante | Was passiert | Vorteil |
|---|---|---|
| Kombination | Eigene Einwilligungsabfrage und Apple-Dialog verschmelzen zu einem Fenster; eine Auswahl entscheidet beides | Nutzer sehen nur noch ein Fenster |
| Getrennt mit Verweis | Beide Abfragen bleiben getrennt, der Apple-Dialog verweist auf die bereits erteilte Einwilligung | Bestehende, mit Behörden abgestimmte Abfragen bleiben unangetastet |
| Getrennt wie bisher | Keine Verknüpfung, aber der neue Dialog kommt trotzdem | Kein Umbauaufwand |
Bei der mittleren Variante gilt eine feste Sperre: Lehnt jemand in der Datenschutzabfrage ab, darf der Apple-Dialog gar nicht erst erscheinen. Wer zugestimmt hat, kann ihn frühestens zwölf Monate nach der letzten Anzeige erneut sehen.
Warum die Rechnungsadresse über den neuen Dialog entscheidet
Hier liegt der Haken für alle außerhalb Deutschlands. Die Zusagen gelten laut Bundeskartellamt für Nutzer, deren App-Store-Rechnungsadresse und deren Gerätestandort in Deutschland liegen. Beides muss zutreffen.
Österreich ist damit nicht erfasst, obwohl dort dieselben europäischen Datenschutzvorgaben greifen – das Verfahren lief nach deutschem Wettbewerbsrecht. Die Schweiz liegt ohnehin außerhalb, weder EU noch EWR und nicht im Zugriff einer deutschen Behörde. Ein österreichisches oder schweizerisches Konto bringt den neuen Dialog also nicht mit, auch nicht bei einem Kauf in Deutschland.
Ganz aussichtslos ist die Lage jenseits der Grenze trotzdem nicht. Frankreich, Italien, Rumänien und Polen führen eigene Verfahren zum selben Regelwerk oder haben sie abgeschlossen, und das Bundeskartellamt hat sich mit ihnen im europäischen Behördennetzwerk abgestimmt. Die Behörde hält es für möglich, dass die deutsche Lösung die Ausgestaltung in anderen Mitgliedstaaten beeinflusst. Unsere Erwartung: Apple wird den neuen Dialog eher europaweit ausrollen als zwei Fassungen dauerhaft parallel zu pflegen – zwingend ist das nach dieser Entscheidung aber nicht.
Vier Jahre bis zur Zusage
| Zeitpunkt | Schritt |
|---|---|
| April 2021 | Apple führt das Regelwerk mit iOS 14.5 ein |
| Juni 2022 | Das Bundeskartellamt eröffnet das Verfahren nach Beschwerden von Verlagen und Werbeverbänden |
| April 2023 | Apple wird als Konzern mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft |
| Februar 2025 | Die Behörde teilt ihre vorläufige Bewertung mit: mögliche Selbstbevorzugung |
| März 2025 | Der Bundesgerichtshof bestätigt die Einstufung |
| Dezember 2025 | Markttest der ersten Zusagen, danach verlangt die Behörde Nachbesserungen |
| 13. August 2026 | Zusagenentscheidung ergeht, das Verfahren wird eingestellt |
Parallel dazu fielen anderswo Bußgelder: In Frankreich 150 Millionen Euro, in Italien 98,6 Millionen. Das deutsche Verfahren endete ohne Geldbuße – es zielte auf die künftige Ausgestaltung, nicht auf die Ahndung der Vergangenheit.
Was der Zeitplan bedeutet – und was nicht
Ab Zustellung der Entscheidung hat Apple vier Monate, um die Änderungen in iOS und iPadOS einzubauen und den Entwicklern bekanntzumachen. Vorher laufen technische Tests mit App-Herausgebern. Rechnerisch landet die Umsetzung damit gegen Jahresende; ein festes Datum nennt die Behörde nicht.
Die Verpflichtungen gelten sieben Jahre – und zwar ab der Umsetzung, nicht ab der Entscheidung. Ein unabhängiger Überwachungstreuhänder prüft die Einhaltung und vermittelt bei Streit zwischen Apple und App-Anbietern; App-Herausgeber können sich direkt an ihn wenden.
Für den Alltag heißt das zunächst: nichts. Bis zum Umbau erscheinen die bekannten Fenster. Danach dürfte die Zahl der Abfragen bei manchen Apps sinken, weil zwei Fenster zu einem verschmelzen – der Erklärtext davor wird dafür länger und wirbt offener für die Zustimmung. Wer das gar nicht sehen will, kann die Abfragen weiterhin systemweit abschalten; wie sich App-Tracking auf dem iPhone steuern lässt, hat sich an dieser Stelle nicht geändert.
Erwartest du, dass die neutraleren Fenster deine eigene Entscheidung verändern – oder tippst du künftig genauso auf „Ablehnen“ wie bisher, egal wie freundlich gefragt wird? Schreib uns in die Kommentare, wie du es bei Apps handhabst.
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