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Apple unter Druck: Indien beharrt auf möglicher Milliardenstrafe

by Milan
8. Januar 2026
Indien Apple

Bild: Shutterstock / Santhosh Varghese

Der Konflikt zwischen Apple und den indischen Wettbewerbsbehörden entwickelt sich zu einem der bedeutendsten Kartellrechtsfälle im Technologiesektor. Im Mittelpunkt steht eine mögliche Geldstrafe von bis zu 38 Milliarden US-Dollar wegen mutmaßlich wettbewerbswidriger Praktiken im App Store. Während Indien auf eine strenge Anwendung seines Wettbewerbsrechts pocht, versucht Apple, die rechtlichen und finanziellen Folgen deutlich abzumildern.

Der Fall zeigt, wie schwierig der Umgang mit globalen Tech-Konzernen für nationale Regulierungsbehörden geworden ist. Indien verfolgt das Ziel, auch gegenüber multinationalen Unternehmen eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Apple hingegen argumentiert, dass nationale Verstöße nicht mit globalen Umsätzen sanktioniert werden dürften. Diese gegensätzlichen Positionen prägen den seit Jahren andauernden Rechtsstreit.

Beginn der Untersuchung gegen Apple

Bereits im Jahr 2021 leitete die Competition Commission of India eine Untersuchung gegen Apple ein. Auslöser war eine Beschwerde der Organisation „Together We Fight Society“. Der Vorwurf lautete, Apple nutze seine dominante Stellung im App Store aus und benachteilige App-Entwickler sowie Wettbewerber.

Nach mehrjährigen Ermittlungen kam die CCI im Juli 2024 zu dem Ergebnis, dass Apple einen erheblichen Einfluss auf digitale Dienste und Produkte ausübt. Diese Einschätzung bildet die Grundlage für mögliche Sanktionen wegen kartellrechtlicher Verstöße.

Apples Widerstand gegen die Berechnung der Strafe

Seit der Feststellung der CCI versucht Apple, die Ergebnisse der Untersuchung juristisch anzugreifen. Parallel dazu bemüht sich das Unternehmen, die Höhe einer möglichen Geldstrafe zu begrenzen. Laut Berichten von Reuters beantragte Apple im November 2025 bei einem Gericht in Neu-Delhi ein Eingreifen.

Kernpunkt der Argumentation ist das indische Gesetz zur Berechnung von Kartellstrafen. Dieses sieht vor, dass sich Geldstrafen am weltweiten Umsatz eines Unternehmens orientieren. Apple hält diese Regelung für unverhältnismäßig, da sich die beanstandeten Vorgänge ausschließlich auf Indien beziehen würden. Nach Darstellung des Konzerns könnten auf dieser Grundlage Strafen entstehen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum indischen Markt stehen.

Klare Zurückweisung durch die Wettbewerbsbehörde

Weder die vollständigen Einwände von Apple noch die offizielle Antwort der CCI wurden veröffentlicht. Aus Gerichtsunterlagen vom 15. Dezember 2025 geht jedoch hervor, dass die Wettbewerbsbehörde Apples Argumente zurückgewiesen hat.

Die CCI betont, dass das Gesetz bewusst an internationale Standards angepasst wurde. Ziel sei es, in komplexen, digitalen und grenzüberschreitenden Märkten eine echte Abschreckung zu gewährleisten. Würden Strafen nur auf Basis des in Indien erzielten Umsatzes berechnet, hätten sie nach Ansicht der Behörde für große multinationale Unternehmen kaum Wirkung.

Indien vertritt daher die Position, dass nur eine Berechnung auf Grundlage des weltweiten Umsatzes geeignet ist, Wettbewerbsverstöße wirksam zu sanktionieren.

Streit um Finanzdaten und Irreführungsvorwürfe

Unklar bleibt, in welchen weiteren Punkten Apple und die CCI uneinig sind, da die vollständige Klage nicht öffentlich zugänglich ist. Die CCI erklärt, sie habe von Apple lediglich Indien-spezifische Finanzdaten angefordert. Gleichzeitig wirft sie dem Unternehmen vor, die Gerichte in dieser Frage in die Irre geführt zu haben.

Apple widerspricht dieser Darstellung. Nach Angaben des Konzerns seien deutlich umfangreichere Daten verlangt worden, die über Indien hinausgingen. Genau deshalb bestehe die Gefahr einer Geldstrafe von bis zu 38 Milliarden US-Dollar.

Rückwirkende Anwendung des Gesetzes als weiterer Streitpunkt

Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft das im November 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Berechnung von Geldstrafen. Apple wirft der CCI vor, dieses Gesetz rückwirkend und damit rechtswidrig angewendet zu haben.

Auch hier weist die Wettbewerbsbehörde die Vorwürfe zurück. In einer Stellungnahme erklärt sie, dass klarstellende Regelungen rückwirkend gelten dürften, da sie lediglich die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers verdeutlichten.

Ein jahrelanger Kartellrechtsfall

Der eigentliche Kartellrechtsfall läuft inzwischen im fünften Jahr. Im Juli 2024 veröffentlichte die CCI einen Bericht, in dem Apple konkrete Wettbewerbsverstöße vorgeworfen wurden. Bereits einen Monat später wurde dieser Bericht jedoch wieder zurückgezogen.

Apple hatte argumentiert, dass der Bericht vertrauliche und sensible Informationen enthalte, deren Veröffentlichung unzulässig sei. Wie die CCI intern mit diesem Problem umging, ist nicht bekannt. Im Januar 2025 wurde jedoch berichtet, dass die Behörde weiterhin bereit sei, Apple wegen wettbewerbswidriger Praktiken anzuklagen.

Trotzdem gelang es Apple, das Verfahren weiter zu verzögern. Im November 2025 lehnte Indien Anträge des Unternehmens ab, den Bericht dauerhaft zurückzuhalten. Bis heute sind weder der endgültige Bericht noch die finale Geldstrafe veröffentlicht, obwohl die CCI den Fall eigentlich schon ein Jahr zuvor abschließen wollte.

Nächste juristische Etappe im Streit zwischen Indien und Apple

Als Nächstes wird das Oberste Gericht von Delhi am 27. Januar 2026 über die Klage zur Berechnung der Geldstrafen verhandeln. Diese Entscheidung dürfte richtungsweisend sein, nicht nur für Apple, sondern auch für den Umgang Indiens mit anderen globalen Tech-Konzernen.

Der Fall zeigt bereits jetzt, wie konsequent Indien sein Wettbewerbsrecht durchsetzen will und wie stark sich Apple gegen eine mögliche Milliardenstrafe stemmt. Wie hoch die Strafe am Ende tatsächlich ausfällt oder ob sie überhaupt verhängt wird, bleibt vorerst offen. (Bild: Shutterstock / Santhosh Varghese)

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