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Apple Maps und Ads gelten in der EU nicht als Gatekeeper

by Milan
5. Februar 2026
Apple EU

Bild: Shutterstock / rarrarorro

Apple steht in der Europäischen Union seit Jahren unter genauer Beobachtung der Wettbewerbshüter. Mit dem Digital Markets Act (DMA) will die EU große digitale Plattformen stärker regulieren, wenn sie als sogenannte Gatekeeper gelten. Nun gibt es eine Entscheidung, die für Apple wichtig ist: Apple Maps und Apple Ads fallen nicht unter diese Regeln. Der Beschluss zeigt, wie die EU die Marktbedeutung einzelner Apple-Dienste einschätzt – und wo Apple im Vergleich zur Konkurrenz tatsächlich steht.

Als die Europäische Union erstmals ihre Liste der Gatekeeper veröffentlichte, waren sechs große Tech-Unternehmen dabei. Darunter auch Apple sowie ByteDance, der Eigentümer von TikTok. Gatekeeper sind Plattformen, die aufgrund ihrer Größe und Reichweite als zentraler Zugang zwischen Geschäftsnutzern und Endnutzern gelten.

Im November 2025 begann die Europäische Kommission damit, Apple Maps und Apple Ads zu prüfen. Ziel war es festzustellen, ob diese Dienste die Kriterien des Digital Markets Act erfüllen und damit ebenfalls als Gatekeeper eingestuft werden müssten. Jetzt liegt das Ergebnis dieser Prüfung vor.

Keine Regulierung nach dem Digital Markets Act

Die Europäische Kommission hat entschieden, Apple Maps und Apple Ads nicht in die Liste der regulierten Online-Dienste aufzunehmen. Die EU sieht keinen ausreichenden Einfluss dieser Dienste auf den digitalen Markt.

In einer offiziellen Erklärung teilte die Kommission mit, dass Apple in Bezug auf Apple Maps und Apple Ads nicht als Gatekeeper gilt. Der Grund: Keiner der beiden Dienste stelle einen wichtigen Zugang für Geschäftsnutzer zu Endnutzern dar. Damit fallen sie nicht unter den Anwendungsbereich des DMA.

Reaktion von Apple: Erleichterung mit Einschränkungen

Apple hat die Entscheidung öffentlich begrüßt. Das Unternehmen bedankte sich bei der EU dafür, anerkannt zu haben, dass Apple Maps und Apple Ads zu klein seien, um unter die Gatekeeper-Regeln zu fallen. In einer Stellungnahme erklärte Apple, beide Dienste stünden in Europa in starkem Wettbewerb und erfüllten deshalb nicht die Kriterien des Digital Markets Act.

Gleichzeitig ist dieser Erfolg für Apple nicht uneingeschränkt positiv. Die Entscheidung macht deutlich, dass Apple Maps deutlich weniger verbreitet ist als Google Maps. Google Maps gilt bereits seit 2023 als zentraler Plattformdienst eines Gatekeepers und unterliegt damit den DMA-Vorgaben. Der Vergleich zeigt klar, dass Apple Maps im europäischen Markt nicht dieselbe Bedeutung erreicht hat.

Verzögerte Prüfung und offene Fragen

Unklar bleibt, warum die EU Apple Maps erst zwei Jahre nach der Entscheidung zu Google Maps überprüft hat. Ebenso offen ist die Frage, weshalb die Prüfung von November 2025 bis zur endgültigen Entscheidung so lange gedauert hat, obwohl die rechtliche Definition eines Gatekeepers relativ eindeutig ist.

Nach EU-Recht gilt ein Dienst als Gatekeeper, wenn er mehr als 45 Millionen aktive Nutzer pro Monat hat. Zusätzlich muss das dahinterstehende Unternehmen eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro aufweisen. Apple erfüllt diese zweite Voraussetzung mit einer Marktkapitalisierung von rund 4 Billionen US-Dollar deutlich.

Allerdings veröffentlicht Apple keine konkreten Nutzungszahlen zu Apple Maps. Dadurch ist nicht nachvollziehbar, wie nah der Dienst an der Schwelle von 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern liegt. Auch der Abstand zu Google Maps lässt sich nicht exakt bestimmen, da die EU in ihrer Entscheidung nur bereinigte Angaben macht und beispielsweise lediglich „mehr als 45 Millionen Nutzer“ nennt.

Vorteil für Apple trotz geringer Reichweite

Auch wenn Apple Maps offiziell als zu klein eingestuft wird, bringt die Entscheidung klare Vorteile. Apple entgeht damit möglichen weiteren Geldstrafen im Rahmen des Digital Markets Act.

In der Vergangenheit hatte die EU Apple bereits wegen angeblich wettbewerbswidriger Praktiken im Zusammenhang mit Apple Music mit einer Strafe von rund 2 Milliarden US-Dollar belegt. Auch die Frage, ob Apple gezwungen werden kann, das iPhone für konkurrierende App-Stores zu öffnen, fällt unter die DMA-Vorschriften. Diese Regelungen betreffen Apple weiterhin – jedoch nicht in Bezug auf Apple Maps und Apple Ads.

Apple entgeht der Regulierung – mit Einschränkungen

Die Entscheidung der Europäische Union, Apple Maps und Apple Ads nicht als Gatekeeper einzustufen, verschafft Apple spürbare Entlastung. Gleichzeitig zeigt sie, dass nicht jeder Dienst des Konzerns automatisch als marktbeherrschend gilt. Apple profitiert davon, weiteren regulatorischen Risiken zu entgehen, muss aber auch akzeptieren, dass Angebote wie Apple Maps in Europa deutlich hinter der Konkurrenz zurückliegen. Genau diese Mischung aus Erleichterung und offengelegter Marktposition macht den Beschluss so aussagekräftig. (Bild: Shutterstock / rarrarorro)

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Tags: Apple DiensteApple MapsEU
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