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Apple und Indien: Kartellverfahren mit globaler Sprengkraft

by Milan
24. Januar 2026
Apple Indien

Bild: Shutterstock / AnnaStills

Apple befindet sich in Indien in einem angespannten Konflikt mit der Wettbewerbsbehörde. Kurz vor einer entscheidenden Anhörung vor Gericht verschärft sich der Streit deutlich. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die indische Kartellbehörde berechtigt ist, auf sensible globale Finanzdaten von Apple zuzugreifen und mögliche Strafen auf Basis des weltweiten Umsatzes zu berechnen.

Der Fall ist nicht nur für Apple relevant, sondern auch für andere international tätige Konzerne. Indien hat 2023 sein Wettbewerbsrecht verschärft und damit neue Maßstäbe für die Ahndung von Kartellverstößen gesetzt. Die aktuelle Auseinandersetzung zeigt, wie groß die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung sein können.

Hintergrund der Kartelluntersuchung gegen Apple

Die Competition Commission of India (CCI) untersucht seit mehreren Jahren den App Store von Apple. Dabei geht es um den Verdacht, dass der Konzern seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt und Wettbewerber benachteiligt.

Nach Angaben der CCI hat Apple das Verfahren mehrfach verzögert. Aus diesem Grund erhielt das Unternehmen zuletzt eine letzte Warnung. Sollte die Behörde zu dem Schluss kommen, dass ein Kartellverstoß vorliegt, droht Apple eine Strafe von bis zu 38 Milliarden US-Dollar.

Streitpunkt: Berechnung der möglichen Geldstrafe

Besonders brisant ist die Grundlage für diese mögliche Geldstrafe. Nach der Änderung des indischen Wettbewerbsgesetzes im Jahr 2023 dürfen Strafen auf Basis des globalen Umsatzes eines Unternehmens berechnet werden. Die CCI beruft sich genau auf diese Regelung.

Apple hält diese Auslegung für unverhältnismäßig. Das Unternehmen argumentiert, dass sich die Untersuchung ausschließlich auf den indischen App Store bezieht. Eine Strafe, die auf dem weltweiten Umsatz basiert, sei deshalb rechtlich nicht gerechtfertigt.

Antrag auf Aussetzung des Verfahrens

Obwohl Apple die Vorwürfe der Verzögerung zurückweist, beantragte der Konzern eine Aussetzung des laufenden Verfahrens. Ziel ist es, zunächst gerichtlich klären zu lassen, ob die neue Regelung zur Strafberechnung überhaupt angewendet werden darf.

Die CCI widersprach diesem Antrag deutlich. Wiederholte Fristverlängerungen würden laut Behörde die Verfahrensdisziplin untergraben. Deshalb drohte sie damit, die Untersuchung fortzusetzen, falls Apple nicht kooperiert.

Gerichtsantrag zu Finanzunterlagen

Am 15. Januar ging Apple einen weiteren Schritt und stellte einen Antrag bei Gericht. Darin fordert das Unternehmen, die Bemühungen der CCI auszusetzen, Zugang zu globalen Finanzunterlagen zu erhalten. Diese Daten sind aus Sicht der Behörde notwendig, um eine mögliche Strafe korrekt zu berechnen (via Reuters).

Apple argumentiert, dass eine sofortige Offenlegung dieser Informationen die zentrale rechtliche Anfechtung der neuen Strafvorschriften faktisch aushebeln würde. Die CCI verteidigt die Regelung hingegen als notwendiges Instrument, um Verstöße durch multinationale Unternehmen wirksam zu sanktionieren.

Richtungsweisende Entscheidung für Apple und internationale Konzerne

Die entscheidende Anhörung ist für den 27. Januar angesetzt. Aufgrund der zeitlichen Nähe gilt es als unwahrscheinlich, dass Apple seine globalen Finanzdaten noch vor einer gerichtlichen Entscheidung vorlegen muss.

Ob das Gericht der Argumentation von Apple folgt oder die Gesetzesänderung von 2023 bestätigt, ist offen. Das Urteil dürfte jedoch richtungsweisend sein – sowohl für Apple als auch für den Umgang Indiens mit internationalen Technologiekonzernen in Zukunft. (Bild: Shutterstock / AnnaStills)

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