Zwei Wochen nach dem Antrag auf Abweisung liegt Apples Erwiderung vor. Der Konzern hält die Vorwürfe des Geheimnisverrats in vollem Umfang aufrecht und wirft der Gegenseite vor, an den zentralen Anschuldigungen vorbeizuargumentieren. Der Streit dreht sich dabei um eine prozessuale Frage, die in der Berichterstattung häufig untergeht.
Seit Juli läuft vor einem Bundesgericht in Nordkalifornien ein Verfahren, in dem Apple zwei ehemaligen Mitarbeitern sowie OpenAI und dem Hardware-Unternehmen io Products den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen vorwirft. Anfang August hatte die Gegenseite einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt und dabei unter anderem Apples eigene Sicherheitsvorkehrungen infrage gestellt. Apple hat darauf nun geantwortet und beantragt, den Antrag vollständig abzulehnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple hält sämtliche Vorwürfe aufrecht und beantragt, den Abweisungsantrag in vollem Umfang zurückzuweisen.
- Der Konzern wirft der Gegenseite vor, mit Anwaltsvortrag und externen Belegen zu arbeiten, die in diesem Verfahrensstadium keine Rolle spielen.
- Zu dem von OpenAI veröffentlichten Chatverlauf erklärt Apple, dieser betreffe einen anderen Vorgang als den in der Klage beschriebenen.
- Im Kern steht der Vorwurf, ein ehemaliger Mitarbeiter habe über einen Fehler in der Anmeldung auf einen Dateispeicher zugegriffen.
- Entschieden ist nichts: Ein Gericht prüft in diesem Schritt nur, ob die Klage schlüssig vorgetragen ist.
Worum in diesem Verfahrensschritt gestritten wird
Der entscheidende Punkt ist prozessualer Natur, und Apple macht ihn selbst zum Hauptargument. Bei einem Antrag auf Abweisung prüft das Gericht nicht, ob die Vorwürfe zutreffen. Es prüft allein, ob die Klageschrift genug Tatsachen vorträgt, um einen Anspruch überhaupt plausibel erscheinen zu lassen. Alle Angaben werden dabei zugunsten der klagenden Seite unterstellt.
Genau daran setzt Apples Erwiderung an: Die Gegenseite stütze sich wiederholt auf Anwaltsvortrag und auf Belege von außerhalb der Klageschrift, stelle unwahrscheinliche harmlose Erklärungen in den Raum und verlange vom Gericht, Schlüsse zu ihren Gunsten zu ziehen. So funktioniere ein Abweisungsantrag nicht. Solange genug Tatsachen für einen plausiblen Anspruch vorgetragen seien, sei eine inhaltliche Meinungsverschiedenheit über die Vorwürfe an dieser Stelle unerheblich.
Was das Gericht demnächst entscheidet, ist keine Aussage darüber, wer recht hat. Es ist eine Aussage darüber, ob das Verfahren in die Beweisaufnahme geht.
Der veröffentlichte Chatverlauf betrifft laut Apple etwas anderes
Ein eigener Abschnitt der Erwiderung befasst sich mit einem stark geschwärzten Gesprächsverlauf, den OpenAI auf der eigenen Website veröffentlicht hatte. Darin fragt ein noch bei Apple beschäftigter Kollege den ehemaligen Mitarbeiter Chang Liu nach Informationen zu Projekten. OpenAI wertete das als Beleg dafür, dass Apples Darstellung eines unbefugten Zugriffs in die Irre führt – schließlich hätten Apple-Beschäftigte selbst um Hilfe gebeten.
Apple hält dem entgegen, die Klage behaupte etwas anderes. Vorgeworfen werde nicht, dass Liu Fragen beantwortet habe, sondern dass er nach seinem Ausscheiden einen Fehler in der Anmeldung ausgenutzt habe, um auf einen Dateispeicher mit vertraulichen Unterlagen zuzugreifen, und anschließend über Wochen hinweg Dateien heruntergeladen habe. Die Frage eines Vorgesetzten zur Übergabe sei keine Erlaubnis für einen solchen Zugriff. Das veröffentlichte Dokument liefere damit bestenfalls eine harmlose Erklärung für ein Verhalten, das gar nicht Gegenstand der Klage sei.
Diese Darstellung schließt an das an, was OpenAI Anfang August mit E-Mails und Chatverläufen vorgelegt hatte.
Streit um Bauteile in Bewerbungsgesprächen
Ein zweiter Komplex betrifft den früheren Apple-Vizepräsidenten Tang Tan. OpenAI hatte argumentiert, Tan habe Bewerber lediglich gebeten, frei erhältliche Teile zu einer Vorführrunde mitzubringen. Apple widerspricht: Eine damals noch bei Apple beschäftigte Person sei aufgefordert worden, Bauteile aus ihrer eigenen vertraulichen Arbeit mitzubringen, konkret Akkus, Hauptplatinen und Abschirmungen.
Dazu führt die Erwiderung ein zeitliches Argument an: Wenige Stunden vor einem Gespräch habe eine Bewerberin Dateien zu einem als hochvertraulich eingestuften Projekt heruntergeladen und Bildschirmfotos angefertigt – genau jenes Projekt, das Tan im Gespräch dann angesprochen habe. Für frei verkäufliche Produkte, so das Argument, brauche niemand eine Vorführrunde.
Beide Seiten haben ihre Darstellungen bislang lediglich behauptet. Nachgewiesen ist keine davon; das ist Aufgabe der Beweisaufnahme, zu der es nur kommt, wenn die Klage diesen Schritt übersteht.
Wie sich das Verfahren bisher entwickelt hat
Der Streit läuft seit gut sechs Wochen und hat in dieser Zeit mehrfach die Richtung gewechselt.
| Datum | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 11. Juli | Apple reicht Klage gegen zwei Ex-Mitarbeiter, OpenAI und io Products ein |
| 14. Juli | Die Gegenseite erklärt, es gebe keine Belege für den Vorwurf |
| 17. Juli | Apple weitet die Beweissicherung auf Dutzende Beschäftigte aus |
| 4. August | OpenAI legt E-Mails und Chatverläufe vor |
| 6. August | Antrag auf Abweisung der Klage |
| 19. August | Apples Erwiderung, Antrag auf vollständige Zurückweisung |
Auffällig bleibt, wen Apple in dem Verfahren nicht belangt. Jony Ive, der io Products mitgegründet hat und für die Hardware verantwortlich zeichnet, taucht als Beklagter nicht auf – die Gründe dafür liegen im Vertragswerk, nicht in der Sache. Wie breit Apple die Beweissicherung angelegt hat, zeigt der Zugriff auf Unterlagen Dutzender OpenAI-Beschäftigter.
Warum Apple diesen Streit überhaupt führt
Der wirtschaftliche Kern des Verfahrens ist nicht Schadenersatz. Apple hat zwei ehemalige Führungskräfte an ein Unternehmen verloren, das ein Gerät entwickelt, das mit dem iPhone um dieselbe Rolle konkurrieren soll. Eine Klage wegen Geheimnisverrats verzögert diese Entwicklung, bindet Ressourcen und setzt ein Zeichen an alle übrigen Beschäftigten, die ähnliche Angebote bekommen. Der Prozess ist Teil der Auseinandersetzung um die nächste Gerätegeneration, nicht bloß ihre juristische Randnotiz.
Gleichzeitig ist die gewählte Konstruktion riskant. Wer Lieferantenbeziehungen und Bauteilkenntnisse als Geschäftsgeheimnis schützen will, muss darlegen, was daran nicht ohnehin branchenbekannt ist – und genau dort hat die Gegenseite ihren Hebel angesetzt. Unsere Erwartung: Das Gericht wird einen Teil der Ansprüche durchgehen lassen und einen anderen kassieren. Eine vollständige Abweisung wäre bei diesem Detailgrad die Überraschung.
Hältst du es für richtig, dass ein Konzern gegen abgeworbene Beschäftigte vorgeht, um ein konkurrierendes Produkt auszubremsen – oder ist das der legitime Schutz jahrelanger Entwicklungsarbeit? Widersprich uns gern in den Kommentaren.
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