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Im Streit um Geschäftsgeheimnisse hatte OpenAI den Spieß umgedreht und Apple vorgeworfen, über einen Rückkehrer an vertrauliche Gerätedaten gekommen zu sein. Jetzt liegt Apples Antwort bei Gericht vor. Sie ist kurz, enthält eine genaue Chronologie und einen klaren Vorwurf an OpenAI.
Apple hat am 14. Oktober einen Schriftsatz zu Dokument 177 im Verfahren 5:26-cv-07078-EJD beim Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien in San Jose eingereicht. Darin reagiert Apple auf eine Eingabe von OpenAI, in der das Unternehmen nun selbst Vorwürfe gegen Apple erhebt: Ein Mitarbeiter, der von Apple zu OpenAI und später zurück zu Apple gewechselt war, soll vertrauliche Unterlagen über mindestens ein unveröffentlichtes OpenAI-Gerät mitgenommen haben. Apples Antwort ist kein eigener Antrag, sondern eine Stellungnahme mit zwei Anlagen.
Das Wichtigste in Kürze
- OpenAI hat Apple am 9. Oktober über den Vorwurf informiert, Apple begann noch am selben Nachmittag mit einer Untersuchung.
- Am 12. Oktober teilte Apple OpenAI schriftlich mit, keine vertraulichen OpenAI-Informationen gefunden zu haben, und bat um genauere Angaben.
- Laut Apple hat OpenAI darauf nicht geantwortet, sondern den Vorwurf ohne Vorwarnung bei Gericht eingereicht.
- Apple hält den Vorgang für unabhängig von der eigentlichen Klage und will weiter mit OpenAI an der Aufklärung arbeiten.
Fünf Tage zwischen Hinweis und Gerichtsakte
Apples Schriftsatz legt eine Chronologie vor, die OpenAIs Eingabe nicht enthält. Demnach meldete sich OpenAI am Freitag, 9. Oktober, um 14 Uhr bei Apple. Apple habe noch am selben Nachmittag eine Untersuchung begonnen.
Drei Tage später, am Montag, 12. Oktober, schrieb Apple an OpenAI, man habe keine vertraulichen OpenAI-Informationen gefunden, und bat um präzisere Angaben, um gezielter suchen zu können. Beide Schreiben liegen dem Schriftsatz als Anlagen bei.
| Datum | Vorgang |
|---|---|
| Fr, 9. Oktober | OpenAI informiert Apple über den Vorwurf, Apple beginnt mit der Untersuchung |
| Mo, 12. Oktober | Apple meldet OpenAI: keine OpenAI-Informationen gefunden, Bitte um genauere Angaben |
| bis 14. Oktober | OpenAI reicht den Vorwurf als Dokument 176 bei Gericht ein |
| Mi, 14. Oktober | Apple antwortet mit Dokument 177, am selben Tag findet die Anhörung statt |
Apple: Kein Bezug zur eigentlichen Klage
Den Kern der Antwort bildet ein Satz, mit dem Apple OpenAIs Vorwurf aus dem laufenden Verfahren herauslösen will. Apples Anwälte schreiben dazu:
Nichts davon hat jedoch mit dem vorliegenden Verfahren zu tun.
Apple klagt gegen zwei frühere Mitarbeiter, OpenAI und io Products, weil OpenAI vertrauliche Apple-Informationen missbraucht haben soll. Der Vorwurf gegen den Rückkehrer betrifft dagegen mögliche OpenAI-Informationen bei Apple. Apple kritisiert zudem, dass OpenAI die Eingabe ohne vorherige Mitteilung eingereicht habe, obwohl die Bitte um genauere Angaben offen gewesen sei.
Abgestritten hat Apple den Wechsel des Mitarbeiters nicht. Der Schriftsatz beschränkt sich darauf, dass die eigene Suche bisher nichts ergeben habe, und kündigt an, die Untersuchung gemeinsam mit OpenAI fortzusetzen.
Warum der Zeitpunkt mehr verrät als der Inhalt
Ich halte den Ablauf für aufschlussreicher als die Vorwürfe selbst. OpenAIs Eingabe landete in derselben Woche bei Gericht, in der Richter Edward J. Davila über Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung verhandelte. Bei dieser Anhörung sagte OpenAI freiwillig zu, die von Apple beanspruchten Geschäftsgeheimnisse nicht zu nutzen. Ein Gegenvorwurf, der auf eine offene Rückfrage nicht eingeht, wirkt in diesem Umfeld für mich eher wie ein Gegengewicht in der laufenden Auseinandersetzung als wie der Beginn eines eigenen Verfahrens.
Eine Gegenklage hat OpenAI bislang nicht eingereicht. Solange das so bleibt, betrifft der Vorwurf Apples Klage nur am Rand. Ich rechne damit, dass Davila ihn bei seiner Entscheidung über die einstweilige Verfügung nicht berücksichtigt, weil er mit Apples Ansprüchen nichts zu tun hat.
Ein Rechtsstreit mit zwei Richtungen
Für den Fortgang des Verfahrens zählen zunächst die Fristen am 18. und 27. Oktober aus dem Beschluss zur beschleunigten Beweisaufnahme sowie die ausstehende Entscheidung über die Verfügung. Der Streit um den Rückkehrer läuft daneben weiter, und wie belastbar er ist, hängt an den Angaben, die OpenAI bislang schuldig geblieben ist.
Hältst du OpenAIs Vorwurf für einen ernsthaften Fall oder für Taktik rund um die Anhörung? Schreib uns in die Kommentare, wie du den Zeitpunkt der Eingabe deutest.





