Apple will nicht warten, bis das Verfahren gegen OpenAI seinen üblichen Gang nimmt. Der Konzern verlangt Antworten binnen 30 Tagen und eine Unternehmensvernehmung binnen 50 Tagen – und begründet das damit, dass die Gegenseite in der Zwischenzeit an eigener Hardware baut. Ein am 25. August eingereichter Schriftsatz legt offen, wie weit die beiden Seiten beim Tempo auseinanderliegen.
Seit Juli läuft vor dem Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien ein Verfahren, in dem Apple zwei ehemaligen Mitarbeitern sowie OpenAI und dem Hardware-Unternehmen io Products den Verrat von Geschäftsgeheimnissen vorwirft. Der Konflikt begann mit einer Klage wegen KI-Hardware und hat sich seither in mehrere parallele Auseinandersetzungen verzweigt. Eine davon dreht sich nicht um die Vorwürfe selbst, sondern allein um den Kalender – und genau dazu hat Apple nun nachgelegt. Der Schriftsatz trägt das Aktenzeichen 5:26-cv-07078-EJD und ist als Dokument 90 in der Gerichtsakte abrufbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple fordert substanzielle Antworten auf schriftliche Auskunftsersuchen binnen 30 Tagen und eine Unternehmensvernehmung von OpenAI binnen 50 Tagen.
- Verlangt werden außerdem forensische Abbilder von Geräten und Konten sowie 20 Stunden Vernehmungszeit über fünf Zeugen.
- Die Beklagten halten den Antrag für gegenstandslos, weil die reguläre Beweisaufnahme ohnehin bald beginnt, und werfen Apple vor, an Produktpläne gelangen zu wollen.
- Apple grenzt seine Dokumentenanforderungen jetzt zeitlich auf den 1. August 2023 und später ein.
- Über den Antrag verhandelt Richter Edward J. Davila am 1. Oktober 2026; eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist möglich.
Was Apple in 30 und 50 Tagen erzwingen will
Der Antrag auf beschleunigte Beweisaufnahme stammt von Anfang August und folgte einen Tag auf Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung, mit der den Beklagten die weitere Nutzung der beanstandeten Unterlagen untersagt werden soll. Beide Anträge hängen zusammen: Die Verfügung soll den laufenden Schaden stoppen, die beschleunigte Beweisaufnahme soll klären, wie groß er überhaupt ist.
Konkret verlangt Apple frühe Herausgabe von Dokumenten und Kommunikation, forensische Abbilder von Geräten und Konten sowie Vernehmungen zentraler Zeugen. Die Zahlen dazu stehen im Schriftsatz: sechs Auskunftsersuchen an jeden der beiden individuell Beklagten, sieben an die beteiligten Unternehmen, dazu 20 Stunden Vernehmungszeit verteilt auf fünf Zeugen.
Apple begründet die Eile mit einem Zeitproblem, das sich nicht nachholen lässt. Käme die Vernehmung erst am Ende der regulären Beweisaufnahme, müsste der Konzern nach eigener Darstellung Monate oder Jahre warten, um Zeugen überhaupt zu den Vorwürfen befragen zu können – während OpenAI in dieser Zeit an einem eigenen Gerät arbeitet.
Der Streit um zwei Definitionen
Die Beklagten hatten in ihrer Erwiderung auf den Antrag weniger die Themen der Auskunftsersuchen angegriffen als zwei Begriffe in deren Definitionsteil. Beanstandet wird zum einen „Apple Originated Information“, also jede Information, die für oder von Apple entstanden ist und nicht vollständig veröffentlicht wurde. Die Beklagten halten das für zu weit, weil der Begriff nicht auf Geschäftsgeheimnisse beschränkt sei.
Apple hält dagegen, dass genau diese Beschränkung den Streit erst erzeugt hätte: Wer den Begriff an „Geschäftsgeheimnisse“ knüpft, verlagert die inhaltliche Kernfrage des Prozesses in die Beweisaufnahme. Zum zweiten Begriff, „Certain Former Apple Employees“, verweist Apple auf sein Vorabschreiben an OpenAI vom 10. Juli, in dem die betroffenen Personen namentlich aufgeführt sind.
Neu ist an dieser Stelle eine Einschränkung, die Apple selbst vornimmt: Die Dokumentenanforderungen gelten künftig für Material ab dem 1. August 2023. Das Datum ist kein Zufall, sondern liegt nach Apples eigener Darstellung rund ein halbes Jahr vor dem Wechsel von Tang Yew Tan zu OpenAI.
Sechs Anträge gegen 34
Der interessanteste Teil des Schriftsatzes steht am Ende. Die Beklagten hatten hilfsweise verlangt, im Fall einer Beschleunigung auch selbst beschleunigte Auskünfte zu erhalten – und dafür 34 eigene Dokumentenanforderungen an Apple vorgelegt. Apple stellt dem seine eigenen sechs bis sieben je Beklagtem gegenüber.
Der Einwand ist allerdings zunächst formaler Natur: Ein Antrag auf gerichtliche Anordnung gehört nach Apples Darstellung in einen eigenen Antrag, nicht in einen Absatz am Ende einer Erwiderung. Inhaltlich hält Apple die Gegenforderungen für zu weit gefasst, etwa den Wunsch nach Einblick in Apples iCloud-Richtlinien – ein Weg, über den der Konzern gar keinen Geheimnisverrat behauptet.
In einer Fußnote rudert Apple dann bemerkenswert weit zurück: Der Konzern erklärt sich bereit, den Beklagten eine angemessene beschleunigte Beweisaufnahme zuzugestehen, und kündigt an, den Umfang mit ihnen abstimmen zu wollen. Die scharfe Ablehnung im Haupttext richtet sich also gegen die Form und den Umfang, nicht gegen den Gedanken.
Ein eigener Fall von 2011 als Vorlage
Für die Zurückweisung greift Apple auf ein Verfahren zurück, das der Konzern selbst geführt hat. Im Rechtsstreit gegen Samsung von 2011 hatte die Gegenseite in der mündlichen Verhandlung ebenfalls reziproke beschleunigte Auskünfte gefordert, nachdem Apple einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Das Gericht befand die Forderung für nicht entscheidungsreif, weil sie nicht als eigener Antrag eingebracht worden war.
Als Samsung später selbst einen Antrag stellte, verlangte das Unternehmen Muster unveröffentlichter Apple-Produkte – und scheiterte, weil das mit dem Vorwurf der Nachahmung bestehender Geräte nichts zu tun hatte. Apple leitet daraus zwei Grundsätze ab, die beide gegen die aktuellen Gegenforderungen sprechen sollen.
Was der Schriftsatz über die Vorwürfe verrät
Zur Begründung der Dringlichkeit fasst Apple die Vorwürfe erneut zusammen, und dabei werden einige Details deutlicher als zuvor. Genannt werden Tausende Seiten Material zu Entwicklungsprogrammen für Display-Energieversorgung, Architekturanalysen, Fertigungsentscheidungen und technische Daten zu einem unangekündigten Produkt.
Dazu kommen Vorwürfe zum Vorgehen: Bewerber seien aufgefordert worden, Bauteile, Prototypen und Konstruktionsdaten zu „Show and Tell“-Terminen mitzubringen. Ein interner Codename eines unangekündigten Apple-Produkts sei genutzt worden, um Mitarbeiter zur Herausgabe zu bewegen. Ein Zulieferer sei getäuscht worden, um an ein geschütztes Verfahren zur Metallveredelung zu gelangen.
Am konkretesten wird der Schriftsatz bei einem der Beklagten: Chang Liu soll einer damaligen Apple-Mitarbeiterin erklärt haben, wie sich Dateien von Apple-Arbeitsplätzen kopieren lassen, ohne Ärger mit dem Sicherheitsteam zu bekommen, und sie auf einen Messenger-Dienst umgeleitet haben, um die Kommunikation der Entdeckung zu entziehen. Neun eidesstattliche Erklärungen stützen den Vortrag, unter anderem auf Grundlage von Personalakten und auf dienstlichen Geräten verbliebenen Nachrichten.
Der Verfahrensverlauf seit Juli
| Zeitpunkt | Vorgang |
|---|---|
| 10. Juli 2026 | Vorabschreiben an OpenAI mit Namensliste der betroffenen Personen |
| Juli 2026 | Klage gegen zwei ehemalige Mitarbeiter, OpenAI und io Products |
| Anfang August 2026 | Antrag auf einstweilige Verfügung, einen Tag später Antrag auf beschleunigte Beweisaufnahme |
| Anfang August 2026 | Beklagte beantragen Abweisung der Klage |
| 20. August 2026 | Apple erwidert auf den Abweisungsantrag |
| 25. August 2026 | Apple erwidert auf die Einwände gegen die beschleunigte Beweisaufnahme |
| 1. Oktober 2026 | Termin vor Richter Edward J. Davila |
Der Zugriff auf Unterlagen Dutzender OpenAI-Beschäftigter zeigt, wie breit Apple die Sicherung von Beweismitteln von Beginn an angelegt hat. Parallel dazu läuft der Streit um die Zulässigkeit der Klage weiter, in dem Apple den Abweisungsantrag der Gegenseite zurückweist.
Warum es um Wochen und nicht um Schuld geht
Wer den Schriftsatz als Zwischenstand im Streit über die Vorwürfe liest, liest ihn falsch. Über das Tempo entscheidet ein Gericht nach fünf Kriterien, von denen keines etwas darüber aussagt, ob Apple recht hat. Trotzdem ist die Sache für den Ausgang erheblich: Bekommt Apple die Fristen, muss die Gegenseite früh substanziell antworten statt mit Einwänden und der Zusage, später nachzuliefern.
Für dich als Beobachter der Auseinandersetzung ist daher weniger die Schärfe der Formulierungen interessant als der Kalender. Wird der Antrag abgelehnt, verschiebt sich die Klärung um Monate – und OpenAI arbeitet in dieser Zeit weiter an einem Gerät, das als Lautsprecher mit Kamera beschrieben wird. Genau darauf zielt Apples Argument, dass sich der Schaden mit jedem Tag schwerer rückgängig machen lässt.
Bemerkenswert bleibt die Fußnote mit der Bereitschaft zu Gegenauskünften. Sie nimmt dem Streit einen Teil seiner Wucht und deutet darauf hin, dass beide Seiten mit einer Anordnung in irgendeiner Form rechnen.
Der Zeitplan entscheidet über den Rest des Verfahrens
Am 1. Oktober liegen dem Gericht damit zwei Fragen vor, die zusammengehören: ob Apple die verlangten Fristen bekommt und ob die Gegenseite im selben Zug eigene erhält. Möglich ist auch, dass die Entscheidung schon vorher und ohne mündliche Verhandlung fällt – Apple weist ausdrücklich auf diese Option hin und führt einen Fall an, in dem ein Gericht genau so verfahren ist.
Beschleunigung schafft frühe Klarheit über den Umfang eines behaupteten Geheimnisverrats, öffnet aber auch einen frühen Blick in die Unterlagen eines Wettbewerbers. Wiegt für dich die schnelle Aufklärung schwerer, oder ist die Sorge der Gegenseite berechtigt, dass hier vor allem Produktpläne interessieren? Schreib uns in die Kommentare, wem du in dieser Abwägung folgst.
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