Apple steht vor einer weiteren juristischen Auseinandersetzung rund um die Apple Watch. Im Mittelpunkt steht diesmal die Sturzerkennung, eine Funktion, die seit Jahren als sicherheitsrelevantes Merkmal beworben wird. Das US-Unternehmen UnaliWear wirft Apple und mehreren anderen Herstellern vor, Patente zur Sturzerkennung zu verletzen. Der Streit könnte langwierig werden und erhebliche Kosten verursachen.
Rechtsstreitigkeiten sind für Apple im Zusammenhang mit der Apple Watch nichts Neues. In der Vergangenheit gab es Klagen von klassischen Patentverwertern, aber auch von Unternehmen, die selbst Produkte entwickeln. Besonders bekannt ist der Konflikt mit dem Medizintechnikunternehmen Masimo. Masimo setzte sich vor Gericht durch und erhielt 634 Millionen US-Dollar zugesprochen, nachdem die International Trade Commission zu dem Schluss kam, dass Apple Patente und Geschäftsgeheimnisse im Bereich der Pulsoximetrie verletzt hatte.
Der Fall führte zeitweise sogar zu einem Verkaufsverbot bestimmter Apple-Watch-Modelle in den USA. Apple reagierte, indem die betroffene Funktion deaktiviert wurde. Später tauchte sie wieder auf, ohne dass öffentlich erklärt wurde, wie die rechtlichen Hürden umgangen wurden. Dieser Hintergrund ist wichtig, um die Bedeutung der aktuellen Beschwerde von UnaliWear einzuordnen.
Die Beschwerde von UnaliWear
Das Unternehmen UnaliWear mit Sitz in Austin, Texas, hat bei der USITC offiziell Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass die Sturzerkennung der Apple Watch sowie praktisch aller gängigen Smartwatches bestehende Patente von UnaliWear verletzt. Neben Apple richtet sich die Beschwerde auch gegen Google, Samsung Electronics und Garmin.
Bei Samsung sind sowohl das südkoreanische Mutterunternehmen als auch die US-Niederlassung betroffen. Bei Garmin nennt die Beschwerde gleich drei Niederlassungen in verschiedenen Ländern. UnaliWear argumentiert, dass all diese Hersteller Technologien einsetzen, die unter die eigenen Schutzrechte fallen.
Die ursprüngliche Beschwerde wurde am 12. Dezember 2025 eingereicht. Ergänzungen folgten am 31. Dezember 2025 sowie am 5. Januar 2026. Grundlage ist Abschnitt 337 des Zollgesetzes von 1930. Dieser Abschnitt regelt Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte und gibt der ITC die Möglichkeit, den Import von Produkten in die USA zu untersagen, wenn diese Patente verletzen oder entsprechende Komponenten enthalten.
Aktueller Stand des Verfahrens
Die Mitteilung der ITC ist zunächst eine Absichtserklärung zur Einleitung einer Untersuchung. Konkrete Details zu den einzelnen Patentansprüchen oder zur technischen Ausgestaltung der angeblichen Verletzungen sind bislang nicht veröffentlicht. Die ITC hat Apple und die weiteren beschuldigten Unternehmen aufgefordert, innerhalb von 20 Tagen auf die Vorwürfe zu reagieren.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat sich keines der betroffenen Unternehmen öffentlich zu der Beschwerde geäußert. Ob es tatsächlich zu einer formellen Untersuchung und später zu Sanktionen kommt, ist noch offen.
Die Kanega Watch und das Geschäftsmodell von UnaliWear
UnaliWear wurde 2013 gegründet und produziert eine Reihe von Smartwatches unter dem Namen Kanega Watch. Der Verkaufspreis liegt bei 299 US-Dollar. Zusätzlich fällt ein Jahresabonnement in Höhe von 779,40 US-Dollar an. Dieses Abonnement ist Teil des Geschäftsmodells und soll unter anderem Serviceleistungen und Überwachung abdecken.
Das zentrale Verkaufsargument der Kanega Watch ist die Sturzerkennung. Genau diese Funktion steht nun im Mittelpunkt des Rechtsstreits. UnaliWear ist damit kein Patenttroll, sondern ein aktiver Hersteller mit eigenen Produkten am Markt.
In diesem Punkt steht das Unternehmen in direkter Konkurrenz zur Apple Watch, zumindest wenn es um die Erkennung von Stürzen und das Auslösen von Notrufen geht. Auf der Website von UnaliWear finden sich Vergleichstabellen, in denen die eigene Uhr als klar überlegen dargestellt wird. Einige dieser Aussagen wirken allerdings fragwürdig. So wird behauptet, die Kanega Watch biete drei Möglichkeiten, Hilfe zu holen, per Knopfdruck, per Sprache oder per Sturzerkennung, während die Apple Watch dies angeblich nicht könne. Diese Darstellung hält einer genaueren Betrachtung kaum stand.
Auch der Verzicht auf einen Touchscreen wird als Vorteil gegenüber dem Apple-Produkt genannt, was eher eine Frage der Zielgruppe als ein objektiver Vorteil ist.
Parallelen und Unterschiede zum Masimo-Fall
Der Fall Masimo zeigt, wie unvorhersehbar solche Verfahren verlaufen können. Masimo war mit seinen Patenten deutlich spezifischer und konnte dennoch erst nach einem langen Rechtsweg einen Erfolg erzielen. Das Unternehmen erreichte ein zeitweiliges Importverbot für die Apple Watch in den USA und einen hohen Schadenersatz, musste dafür aber auch enorme Kosten tragen.
Bis heute hat Masimo über 100 Millionen US-Dollar an Anwaltskosten ausgegeben. Zudem sind die Patente weiterhin Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen und könnten noch für ungültig erklärt werden. Der Ausgang ist also selbst nach einem scheinbaren Sieg nicht endgültig.
Im Vergleich dazu gelten die Patente von UnaliWear als weniger präzise formuliert. Das könnte die Durchsetzung erschweren und den Streit stärker von der Auslegung der Schutzrechte abhängig machen.
Der späte Zeitpunkt der Klage
Auffällig ist, dass UnaliWear erst jetzt rechtliche Schritte einleitet. Die Apple Watch Series 4 führte bereits 2018 eine Sturzerkennung ein. Theoretisch hätte UnaliWear schon damals klagen können. Dass das Unternehmen acht Jahre gewartet hat, deutet darauf hin, dass zuvor andere Wege versucht wurden. Dazu könnten Gespräche, Lizenzverhandlungen oder andere außergerichtliche Ansätze gehört haben.
Ob das tatsächlich der Fall war, dürfte erst im Laufe des Verfahrens bekannt werden, sofern es überhaupt zu einer umfassenden gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Apple im Fokus eines weiteren ITC-Verfahrens
Der Streit um die Sturzerkennung stellt Apple vor eine weitere rechtliche Herausforderung, die sich über Jahre hinziehen könnte. Gleichzeitig geht UnaliWear ein erhebliches finanzielles Risiko ein, da Verfahren vor der ITC und mögliche Folgeprozesse extrem kostspielig sind. Der Fall Masimo zeigt, dass selbst ein Erfolg nicht automatisch Rechtssicherheit bedeutet.
Unklar ist derzeit, ob es zu einem Importverbot, einer Einigung oder einer vollständigen Abweisung der Beschwerde kommt. Sicher ist nur, dass das Thema Sturzerkennung und geistiges Eigentum den Wearable-Markt weiter beschäftigen wird. Spätestens im Laufe des Jahres 2026 dürfte klarer werden, welche Konsequenzen dieser neue Patentkonflikt für Apple und die übrigen Hersteller tatsächlich hat. (Bild: Shutterstock / Wongsakorn 2468)
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