Apple und Elon Musk liefern sich einen Rechtsstreit, der exemplarisch zeigt, wie sehr Künstliche Intelligenz die großen Tech-Konzerne beschäftigt. Musk wirft Apple vor, OpenAI im App Store zu bevorzugen und damit gegen das Kartellrecht zu verstoßen. Apple weist die Vorwürfe zurück und hat beim Gericht beantragt, die Klage abzuweisen.
Der Kern des Konflikts liegt in der Zusammenarbeit zwischen Apple und OpenAI. Apple nutzt ChatGPT aktuell als Ausweichlösung in Apple Intelligence, wenn Siri eine Anfrage nicht beantworten kann. Für Elon Musk ist das ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil für OpenAI. Seine Firma X Corp. fordert deshalb Schadensersatz in Milliardenhöhe und will Apple zwingen, auch mit seiner eigenen Firma xAI zusammenzuarbeiten. Apple hält die Klage für absurd und macht deutlich, dass Kartellgesetze keineswegs eine solche Verpflichtung vorsehen.
Wie alles begann
Vor einigen Wochen behauptete Musk, Apple manipuliere die KI-Rankings im App Store zugunsten von OpenAI. Damit sei es für kein anderes Unternehmen möglich, die Spitzenposition einzunehmen. Laut Musk handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen das Kartellrecht. Auf dieser Grundlage reichte xAI eine Klage ein, die noch weiter ging: Apple könne nicht exklusiv mit OpenAI zusammenarbeiten, ohne gleichzeitig auch allen anderen Chatbot-Anbietern dieselben Bedingungen zu gewähren. Dabei spiele es keine Rolle, ob es Unterschiede in Qualität, Datenschutz, Sicherheit oder technischer Reife gebe.
Apples Reaktion
Apple bestreitet jegliches Fehlverhalten. Das Unternehmen betonte, dass die Argumentation von X Corp. juristisch haltlos sei. In einem Antrag an den Richter hieß es, Kartellgesetze verlangten nicht, dass Apple mit jedem Anbieter von generativer KI eine Partnerschaft eingehen müsse. Gleichzeitig machte Apple klar, dass man ohnehin vorhabe, in Zukunft mit weiteren KI-Unternehmen zu kooperieren. Die Zusammenarbeit mit OpenAI sei kein exklusives Modell, sondern Teil einer breiteren Strategie.
Widersprüche bei Musk
Zusätzliche Brisanz erhält der Streit durch Musks eigene Vergangenheit. Berichte aus dem Jahr 2023 zeigen, dass er selbst in die Funktionsweise des X-Algorithmus eingegriffen haben soll, um seine eigenen Beiträge stärker zu fördern. Der Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung fällt damit in gewisser Weise auf ihn zurück. Hinzu kommt, dass Musks eigener Grok-Chatbot den Anschuldigungen gegen Apple widersprach. Auch der Markt entwickelt sich weiter: Neue Anbieter wie DeepSeek und Perplexity sind gestartet und zeigen, dass OpenAI keineswegs konkurrenzlos im App Store bleibt.
Wie es weitergeht
Apple beantragte gestern offiziell die Abweisung der Klage. Das Unternehmen argumentierte, die Forderung von X Corp., Apple müsse mit jedem KI-Anbieter kooperieren, sei „eindeutig Unsinn“. Die Entscheidung liegt nun beim Gericht. Sollte der Richter Apples Antrag stattgeben, könnte die Klage schon bald vom Tisch sein. Kommt es dagegen zu einem Prozess, könnten Grundsatzfragen zur Zusammenarbeit großer Tech-Konzerne mit KI-Partnern verhandelt werden.
Apple setzt auf Qualität statt Zwangskooperation
Apple setzt auf eine klare Linie. Die Integration von KI soll verantwortungsvoll und mit Blick auf Qualität, Sicherheit und Datenschutz erfolgen. Die Zusammenarbeit mit OpenAI ist dafür ein erster Schritt, aber nicht der einzige. Elon Musks Klage wirkt angesichts der Faktenlage widersprüchlich und schwach begründet. Ob der Richter Apples Argumentation folgt, entscheidet sich in den kommenden Wochen – mit möglichen Folgen für die gesamte KI- und Tech-Branche. (Bild: Shutterstock / Skrypnykov Dmytro)
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