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Verstößt Apple mit eigener Werbung gegen die DSGVO?

by Milan
24. März 2021
in Apple Gerüchte
Apple

Judge hammer or gavel hitting EU data bits and bytes. Concept of GDPR law, breach and monetary penalty. 3D illustration

Frankreichs Datenschutzbehörde prüft aktuell, ob Apples Werbepraktiken mit den Datenschutzbestimmungen in der Europäischen Union übereinstimmen.

In einer Notiz vom 17. Dezember, die von Politico eingesehen wurde, gab die Kommission für Informatik und Freiheit (CNIL) der französischen Wettbewerbsbehörde eine Stellungnahme zu einem Streit zwischen Apple und vier Organisationen, die das französische Werbe-Ökosystem vertreten, ab. Die Notiz deutet darauf hin, dass Apples eigene Werbepraktiken für First-Party-Plattformen wie den App Store und Apple News mit der DSGVO in Konflikt geraten könnten. So erklärt CNIL:

Apples Werbeverarbeitung erfordert eine Zustimmung, wenn sie das Lesen oder Schreiben von Daten auf dem Gerät des Nutzers beinhaltet. Apples Praktiken deuten auf eine fehlende Einholung der Zustimmung hin.

Der Fall, in dem Apple gegen die Werbeorganisation antrat, drehte sich darum, ob die bevorstehende App-Tracking-Transparenz-Funktion des Unternehmens wettbewerbswidrig ist.

Apple könnte auf der falschen Seite der Vorschriften stehen

Am 17. März stellten sich sowohl die CNIL als auch die französische Wettbewerbsbehörde auf die Seite von Apple in diesem Fall. Laut dem internen CNIL-Dokument, das von der Präsidentin der Agentur, Marie-Laure Denis, unterzeichnet wurde, ist das Datenschutz-Feature im Einklang mit der DSGVO. Es scheint jedoch, dass die CNIL glaubt, dass Apples eigene Werbepraktiken das nicht sind. Die interne CNIL-Notiz wurde behutsam formuliert, da die Gruppe nur gebeten wurde, zu informieren und den Fall nicht zu untersuchen. Dennoch deutet sie an, dass Apple auf der falschen Seite der Vorschriften stehen könnte. Genauer gesagt wird angedeutet, dass Apple keine Zustimmung zum Sammeln von Nutzerdaten erhält. 

Apple reagiert: Inhalt der Antwort ist nicht bekannt

Apple seinerseits argumentiert, dass es das nicht braucht, weil es kein Tracking betreibt. Die CNIL deutet an, dass Apples Definition von Tracking zu eng gefasst sein könnte. Sollte sich bestätigen, dass Apple die Zustimmung einholen muss und diese nicht ordnungsgemäß eingeholt wird, „wäre das ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften“ – so CNIL in dem Dokument. Laut Politico hat sich Apple im Januar zu den von der CNIL aufgeworfenen Punkte geäußert. Der Inhalt von Apples Antwort ist derzeit nicht bekannt. Aktuell untersucht die CNIL die Angelegenheit im Zusammenhang mit der oben erwähnten ATT-Beschwerde, die von französischen Werbetreibenden eingereicht wurde. Die weitere Entwicklung dürfte also spannend bleiben. (Photo by mixmagic / Bigstockphoto)

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Tags: App StoreTechPatient
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