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ATT-Funktion ist nicht wettbewerbswidrig: Untersuchung geht weiter

Milan by Milan
17. März 2021
in News

Bei einer Beschwerde in Frankreich, wonach Apples App-Tracking-Transparenz (ATT) wettbewerbswidrig sei, hat das Unternehmen aus Cupertino in der ersten Runde gewonnen.

Frankreichs Kartellbehörde hat erklärt, dass Apples Entscheidung, von Apps die Zustimmung des Nutzers für Ad-Tracking zu verlangen, „nicht missbräuchlich zu sein scheint“. Damit ist die Angelegenheit aber noch nicht beendet. So berichtet das Wall Street Journal:

Frankreichs Wettbewerbsbehörde lehnte einen Antrag von Werbefirmen und Verlegern ab, Apples Plan zu blockieren, das Tracking der individuellen Nutzung von Handy-Apps einzuschränken. In einem potenziellen Schlag für kleinere Unternehmen, die hoffen, die Datenschutzinitiativen von Big-Tech-Rivalen aus kartellrechtlichen Gründen zu blockieren, sagte die französische Aufsichtsbehörde am Mittwoch, dass Apples Plan, von Apps die Zustimmung der Nutzer zu verlangen, um sie zu verfolgen, „nicht missbräuchlich zu sein scheint“.

Apples App-Politik in der Kritik

Im weiteren Verlauf äußerte sich Isabelle de Silva, Leiterin der französischen Wettbewerbsbehörde wie folgt:

Wir können nicht eingreifen, nur weil es eine negative Auswirkung für Unternehmen im Ökosystem geben könnte. In diesem Stadium haben wir keine eklatanten Beispiele von Diskriminierung gefunden.

Die Unternehmen, die hinter der Beschwerde stehen, die im letzten Herbst durch eine Gruppe von Handelsverbänden eingereicht wurde, haben argumentiert, dass nur wenige Apple-Nutzer zustimmen werden, verfolgt zu werden, was es für Apps schwieriger macht, Geld mit personalisierter Werbung zu verdienen und Unternehmen schadet, die deren Verkauf vermitteln. Doch das ist nur ein Element der kartellrechtlichen Untersuchung gegen Apples App-Politik. Eine zweite Beschwerde, die Anfang des Monats eingereicht wurde, warf Apple vor, in dieser Frage mit zweierlei Maß zu messen.

Verschafft Apple seinem eigenen Werbenetzwerk einen unfairen Vorteil?

Konkret heißt es in der Beschwerde, dass Apple selbst Daten aus allen Apple-Apps verwenden darf, um personalisierte Werbung zu schalten – standardmäßig. Apples System fällt technisch gesehen nicht unter die Regeln der App Tracking Transparency (ATT), da keine Daten von Drittanbietern weitergegeben werden aber es wird von den Beschwerdeführern dennoch als unfaire Behandlung angesehen.

Die Systemeinstellung „Personalisierte Anzeigen“ für Apple-Werbung ist standardmäßig aktiviert und diese Tatsache wird den Nutzern nicht klar mitgeteilt. Dies kann so interpretiert werden, dass Apple seinem eigenen Werbenetzwerk einen unfairen Vorteil verschafft, mit niedrigeren Eintrittsbarrieren für das Sammeln von Nutzerdaten, die dann aggregiert werden können, um höherwertige Werbekampagnen zu liefern.

Bislang scheint das Urteil nur die Richtlinien rund um die Zustimmung für Drittanbieter-Apps anzusprechen, ohne auf Apples eigenen Workaround einzugehen. Die letztere Frage wird anscheinend noch untersucht. (Photo by Denys Prykhodov / Bigstockphoto)

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Tags: iOSTechPatient
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