Einen Tag nach Apples Vorlage forensischer Auswertungen hat OpenAI zurückgeschossen. Der Streit sei von Apple selbst verursacht, heißt es in dem Schriftsatz – und die Begründung dafür zielt auf drei Abläufe im Konzern, die jeder Beschäftigte kennt.
Am Montagabend hat OpenAI beim Bundesbezirksgericht in San José eine Erwiderung eingereicht, einen Tag nachdem Apple die Auswertung eines Notebooks vorgelegt hatte. Die Nachrichtenagentur Reuters hat den Schriftsatz eingesehen und daraus zitiert; das Verfahren läuft öffentlich unter dem Aktenzeichen 5:26-cv-06294. OpenAI bestreitet darin, dass überhaupt vertrauliche Informationen abgeflossen seien, und dreht den Vorwurf um: Apple habe sein eigenes Material nicht ausreichend geschützt.
Das Wichtigste in Kürze
- OpenAI nennt den Streit ein Durcheinander, das Apple selbst verursacht habe, und wirft dem Konzern nachlässige Abläufe vor.
- Konkret benannt werden drei Praktiken: private iCloud-Konten für Firmendokumente, zu knappe Fristen bei der Rückgabe von Geräten und Anfragen an bereits ausgeschiedene Kollegen.
- Die beiden beklagten Ingenieure erklären, sie hätten nach ihrem Weggang nur auf Bitte früherer Kollegen auf Unterlagen zugegriffen.
- Der Vorwurf zielt auf eine juristische Vorfrage: Geschäftsgeheimnisse genießen nur Schutz, wenn ihr Inhaber sie angemessen gesichert hat – in den USA wie in Deutschland.
- Über den Eilantrag verhandelt das Gericht am 1. Oktober.
Drei Abläufe, die OpenAI dem Konzern vorhält
Der Schriftsatz führt das behauptete Versäumnis auf drei Punkte zurück. Erstens ermuntere Apple seine Beschäftigten, mit privaten iCloud-Konten auf Firmenunterlagen zuzugreifen. Zweitens bleibe Ausscheidenden zu wenig Zeit, Geräte zurückzugeben, Dateien zu übertragen und Aufgaben zu übergeben. Drittens würden ehemalige Mitarbeiter noch nach ihrem Weggang von früheren Teamkollegen um Hilfe gebeten – was ohne Zugriff auf Firmenmaterial kaum möglich ist.
In der Sprache des Schriftsatzes klingt das deutlich schärfer: Beschäftigte könnten ein Unternehmen verlassen, das sich mit der Einführung von KI schwergetan habe, und zu einem Start-up wechseln. Apple müsse diese Entscheidungen nicht mögen, dürfe sie aber weder für rechtswidrig erklären noch mit den eigenen nachlässigen Verfahren anderen die Schuld zuschieben.
Was die beiden Beklagten erklären
Beide beschuldigten Ingenieure haben eigene Erklärungen abgegeben. Der eine gibt an, nach seinem Ausscheiden ausschließlich deshalb auf Apple-Dokumente zugegriffen zu haben, weil frühere Kollegen ihn wiederholt um Unterstützung beim Auffinden von Dateien und bei Rückfragen zu laufenden Vorgängen gebeten hätten.
Der andere, 24 Jahre bei Apple beschäftigt, erklärt, sämtliche Prototypen vor seinem Weggang zurückgegeben zu haben. Behalten habe er nur nicht vertrauliches Material, darunter eine Checkliste für ausscheidende Mitarbeiter.
| Streitpunkt | Apples Darstellung | OpenAIs Darstellung |
|---|---|---|
| Zugriff nach dem Ausscheiden | belegt durch die forensische Auswertung eines Notebooks | erfolgte auf Bitte früherer Apple-Kollegen |
| Mitgenommenes Material | vertrauliche Konstruktions- und Lieferkettendaten | nur nicht vertrauliche Unterlagen, Prototypen zurückgegeben |
| Ursache des Vorgangs | vorsätzliche Mitnahme von Geschäftsgeheimnissen | unzureichende eigene Schutzvorkehrungen bei Apple |
Warum der Streit an einer Vorfrage hängt
Die Stoßrichtung ist juristisch kein Nebenschauplatz. Der Schutz eines Geschäftsgeheimnisses setzt in den USA voraus, dass sein Inhaber angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung ergriffen hat. Gelingt es OpenAI, das Gegenteil zu belegen, verliert Apple die Grundlage seiner Ansprüche – unabhängig davon, ob die Unterlagen tatsächlich genutzt wurden.
Für Unternehmen im deutschsprachigen Raum ist diese Konstruktion vertraut. Seit 2019 verlangt auch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in § 2 Nummer 1 Buchstabe b ausdrücklich „den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“. Die Vorschrift setzt die EU-Richtlinie 2016/943 um und gilt in allen Mitgliedstaaten. Der praktische Unterschied zur früheren Rechtslage: Die Beweislast für diese Maßnahmen liegt beim Unternehmen, nicht beim Beschuldigten. Wer Konstruktionsdaten über private Cloud-Konten austauschen lässt, riskiert damit auch hierzulande, im Streitfall ohne Schutz dazustehen.
Apple vs- OpenAI: Der 1. Oktober wird zum Prüfstein
Bislang liefern sich beide Seiten einen Schlagabtausch aus Schriftsätzen, in dem jede Vorlage am Folgetag beantwortet wird. Das Gericht muss zunächst über Apples Eilantrag entscheiden; die Verhandlung darüber ist für den 1. Oktober angesetzt. Erst dort zeigt sich, welchem der beiden Erzählstränge das Gericht überhaupt nachgeht.
Bemerkenswert ist, was in dem Schriftsatz nicht bestritten wird. OpenAI weist die Verwertung vertraulicher Unterlagen nicht in Abrede – die Verteidigung setzt eine Stufe früher an, bei der Frage, ob es sich überhaupt um geschützte Geheimnisse handelt. Das ist die schwächere Position in der öffentlichen Wahrnehmung und zugleich die stärkere vor Gericht, weil sie den Nachweis der Nutzung schlicht unerheblich machen würde.



Hältst du Apples Abläufe für den eigentlichen Schwachpunkt – oder ist der Verweis auf private iCloud-Konten nur ein geschickter Ablenkungsversuch?