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Apple gewinnt Kartellklage und Patentstreit gegen AliveCor

by Milan
8. Januar 2026
Apple Kartellstreit Apple Watch AliveCor

Bild: Shutterstock / Colin Hui

Apple hat in den USA einen weiteren wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Ein Bundesberufungsgericht hat den letzten Versuch von AliveCor zurückgewiesen, eine Kartellklage gegen Apple wieder aufzunehmen. Damit ist der jahrelange Streit rund um die Apple Watch, Herzrhythmus-Apps und angeblich wettbewerbswidriges Verhalten endgültig entschieden. Apple geht erneut als Sieger hervor.

Der Rechtskonflikt zwischen Apple Inc. und AliveCor zieht sich seit mehreren Jahren durch verschiedene Instanzen. Im Mittelpunkt standen sowohl Patentrechte als auch kartellrechtliche Fragen. Nachdem AliveCor bereits im Patentstreit gescheitert war, richtete sich der Fokus zuletzt auf den Vorwurf, Apple habe den Markt für Herzrhythmus-Analyse-Apps auf der Apple Watch unrechtmäßig kontrolliert.

Entscheidung des Berufungsgerichts

Am 8. Januar 2026 bestätigte das US-Berufungsgericht für den neunten Gerichtsbezirk das sogenannte summarische Urteil der Vorinstanz zugunsten von Apple. Die Richter wiesen die Kartellklage von AliveCor vollständig zurück. Damit scheiterte der letzte Versuch des Medizintechnikunternehmens, den Prozess wiederzubeleben.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Apple den Markt für Herzrhythmus-Analyse-Apps auf der Apple Watch nicht illegal monopolisiert hat. Die Entscheidung schließt direkt an frühere Erfolge von Apple in demselben Streitkomplex an.

Rückblick auf den Patentstreit vor der ITC

Bereits im März 2025 hatte Apple einen entscheidenden Sieg im Patentstreit vor der International Trade Commission erzielt. Die von AliveCor geltend gemachten Patente zur Herzüberwachung wurden zuvor vom Patent Trial and Appeal Board für ungültig erklärt. Diese Einschätzung wurde später auch im Berufungsverfahren bestätigt.

Durch diesen Ausgang entfiel nicht nur die patentbasierte Klage von AliveCor gegen Apple. Gleichzeitig wurde auch das Risiko eines Importverbots für die Apple Watch beseitigt. Damit war ein zentraler Druckpunkt gegen Apple vom Tisch.

Kern der Kartellklage gegen Apple

Die nun endgültig abgewiesene Kartellklage lief parallel zum Patentverfahren. AliveCor konzentrierte sich dabei auf Änderungen an watchOS und auf den Zugriff auf Herzfrequenzdaten der Apple Watch.

AliveCor hatte eine Softwarefunktion namens SmartRhythm entwickelt, mit der Vorhofflimmern erkannt werden sollte. Diese Funktion nutzte Herzfrequenzdaten, die Apple mithilfe eines eigenen Algorithmus berechnete, während sich die Apple Watch im sogenannten Workout-Modus befand.

Ein Jahr nach der Einführung von SmartRhythm änderte Apple jedoch das Betriebssystem der Watch. Fortan kam ein anderer Algorithmus zur Berechnung der Herzfrequenzdaten zum Einsatz. Die Daten dieses neuen Algorithmus wurden weiterhin an Drittanbieter von Apps weitergegeben. Die Daten des alten Algorithmus stellte Apple jedoch nicht mehr zur Verfügung. In der Folge konnte SmartRhythm Vorhofflimmern nicht mehr zuverlässig erkennen.

Parallel dazu führte Apple eine eigene Funktion zur Erkennung von Herzrhythmusstörungen ein. Diese Funktion trägt den Namen Irregular Rhythm Notification. Sie basiert auf einem dritten Algorithmus zur Berechnung der Herzfrequenzdaten. Auch diese Daten stellte Apple App-Entwicklern über bestehende Programmierschnittstellen zur Verfügung.

AliveCor argumentierte, Apple habe den Zugriff auf den alten Algorithmus gezielt unterbunden, um die eigene Funktion zu bevorzugen und konkurrierende Apps zu schwächen.

Bewertung durch das Gericht

Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Ninth Circuit stellte klar, dass es sich bei dem Verhalten von Apple um eine rechtmäßige Verweigerung eines Geschäftsabschlusses handelt und nicht um wettbewerbswidriges Verhalten.

Die Richter betonten, dass Unternehmen grundsätzlich keine kartellrechtliche Pflicht haben, ihre proprietären Technologien dauerhaft mit Wettbewerbern zu teilen. AliveCor konnte nach Ansicht des Gerichts keine anerkannte Ausnahme von dieser Regel nachweisen.

Darüber hinaus kamen die Richter zu dem Schluss, dass die von AliveCor geforderten Daten keine sogenannte wesentliche Einrichtung darstellen. Besonders relevant war dabei der Hinweis, dass Apples eigene Herzrhythmusfunktion auf anderen Daten basiert. Diese Daten stehen Drittentwicklern weiterhin über offizielle APIs zur Verfügung.

Apple beendet jahrelangen Rechtsstreit mit AliveCor endgültig

Mit der Entscheidung vom Januar 2026 ist der Rechtsstreit zwischen Apple und AliveCor faktisch beendet. Apple hat sowohl im Patentverfahren als auch in der Kartellklage vollständig obsiegt. Für Apple bedeutet das rechtliche Klarheit rund um die Apple Watch, watchOS und den Umgang mit Gesundheitsdaten. Gleichzeitig setzt das Urteil ein deutliches Signal für App-Entwickler, dass Änderungen an Plattformen und Algorithmen nicht automatisch als kartellrechtswidrig gelten, solange grundlegende Schnittstellen offen bleiben. (Bild: Shutterstock / Colin Hui)

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