Apple ist in den USA mit einer Klage konfrontiert, die für großes Aufsehen sorgt. Die Behörde für Chancengleichheit am Arbeitsplatz, kurz EEOC, wirft dem Unternehmen vor, einen Mitarbeiter eines Apple Stores in Virginia wegen seiner religiösen Überzeugungen benachteiligt und schließlich gekündigt zu haben. Im Kern geht es um den Vorwurf religiöser Diskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen.
Der Fall ist brisant, weil er ein Unternehmen betrifft, das weltweit als Innovator und Arbeitgeber mit hohen Standards gilt. Apple steht hier jedoch nicht wegen Technologie oder Design in den Schlagzeilen, sondern wegen grundlegender Fragen des Arbeitsrechts. Die Klage könnte den Umgang des Konzerns mit Vielfalt und Gleichbehandlung in ein neues Licht rücken.
Der Hintergrund des Falls
Der betroffene Mitarbeiter war 16 Jahre lang im Apple Store tätig und erhielt in dieser Zeit durchgehend positive Leistungsbewertungen. Nachdem er zum Judentum konvertiert war, bat er um eine Anpassung seines Arbeitsplans, damit er den Sabbat einhalten konnte. Konkret wollte er freitags und samstags nicht arbeiten müssen. Der neue Filialleiter lehnte diese Anfrage ab. Er verwies darauf, dass die Arbeitsplanungsrichtlinien von Apple es nicht zuließen, an beiden Tagen frei zu haben. Aus Sorge um seinen Arbeitsplatz arbeitete der Mitarbeiter trotzdem entgegen seinen religiösen Überzeugungen am Sabbat.
Eskalation durch Disziplinarmaßnahmen
Nachdem die Bitte um eine religiöse Sonderregelung abgelehnt wurde, begann Apple laut EEOC, den Mitarbeiter wegen angeblicher Verstöße gegen die Kleiderordnung zu disziplinieren. Dies geschah etwa zur gleichen Zeit, als er auf die Einhaltung seiner religiösen Pflichten aufmerksam machte. Kurz nachdem er seinen Vorgesetzten erneut daran erinnert hatte, dass er einen freien Tag aus religiösen Gründen benötigte, kündigte Apple ihm im Januar 2024. Offiziell wurde die Kündigung mit einem erneuten Verstoß gegen die Kleiderordnung begründet.
Rechtliche Grundlage der Klage
Die EEOC wirft Apple vor, damit gegen Titel VII des Civil Rights Act von 1964 verstoßen zu haben. Dieses Bundesgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von Religion und verpflichtet Arbeitgeber, religiöse Überzeugungen und Praktiken ihrer Angestellten zu berücksichtigen. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine solche Anpassung für das Unternehmen eine „unzumutbare Härte“ bedeuten würde. Die Klage trägt die Nummer 1:25-cv-1637 und wurde beim US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von Virginia eingereicht. Zuvor hatte die Behörde versucht, den Fall durch ein Schlichtungsverfahren außergerichtlich zu klären – ohne Erfolg.
Warum die Klage für Apple mehr als nur ein Rechtsstreit ist
Für Apple bedeutet dieser Fall nicht nur eine rechtliche Auseinandersetzung, sondern auch ein mögliches Risiko für das öffentliche Image. Gerade weil Apple stark auf Werte wie Fairness, Inklusion und Vielfalt setzt, könnte die Klage das Vertrauen in die Unternehmenskultur erschüttern. Ob der Vorwurf der religiösen Diskriminierung Bestand hat, wird nun vor Gericht geklärt. (Bild: Shutterstock / Polonio Video)
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