Dreizehn Monate nach der Einreichung ist Apple aus Elon Musks Kartellverfahren heraus. Der Rückzug erfolgt endgültig und ohne Angabe von Gründen – gegen OpenAI läuft dieselbe Klage unverändert weiter. Und der verbliebene Beklagte will jetzt wissen, worauf sich die beiden Seiten geeinigt haben.
Im August 2025 zogen X Corp und der Chatbot-Anbieter xAI gemeinsam gegen Apple und OpenAI vor ein Bundesgericht in Texas. Der Vorwurf: Die enge Verzahnung von ChatGPT mit Apples Systemen verschaffe OpenAI einen Vorsprung, den Wettbewerber wie Grok nicht aufholen könnten. Wie diese Verzahnung auf dem Gerät aussieht, zeigt die Anleitung zu ChatGPT in Verbindung mit Apple Intelligence. Am Montag haben die Kläger den Apple-Teil der Sache beendet.
Das Wichtigste in Kürze
- X Corp und SpaceXAI haben beantragt, ihre Ansprüche gegen Apple fallen zu lassen
- Die Rücknahme erfolgt mit Präjudiz – dieselben Vorwürfe können gegen Apple nicht erneut erhoben werden
- Apple widerspricht dem Antrag nicht
- Gründe, Bedingungen oder ein Vergleich werden in dem Schriftsatz nicht genannt
- Gegen die drei OpenAI-Gesellschaften bleiben sämtliche Ansprüche bestehen
Was in dem Antrag steht
Der Bericht von Reuters zum Verfahren 4:25-cv-00914 vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas stützt sich auf den Schriftsatz vom 14. September. Darin erklären die Kläger, ihre Ansprüche gegen Apple seien erledigt, und beantragen die Abweisung mit Präjudiz. Ausdrücklich ausgenommen sind die Ansprüche gegen OpenAI Foundation, OpenAI L.L.C. und OpenAI OpCo.
Anders als bei einem Gerücht liegt hier ein Dokument mit Datum und Aktenzeichen vor; belegt ist damit der Rückzug selbst. Unbelegt bleibt alles dahinter: Ob Geld geflossen ist, ob eine Vereinbarung über Grok im App Store getroffen wurde oder ob schlicht die Erfolgsaussichten neu bewertet wurden, steht in dem Schriftsatz nicht.
OpenAI verlangt Einblick in die Absprache
Bemerkenswert ist die Reaktion des verbliebenen Beklagten. OpenAI erklärte laut Reuters in einer eigenen Eingabe vom selben Tag, an einer Vereinbarung nicht beteiligt zu sein und deren Inhalt nicht zu kennen – und verlangte Zugang dazu, weil sie die verbliebenen Ansprüche berühren könne.
Das ist prozessual folgerichtig: Wer als einziger Beklagter übrig bleibt, haftet im Zweifel für den gesamten geltend gemachten Schaden. Eine Verständigung zwischen Kläger und Mitbeklagtem verschiebt damit die Ausgangslage, ohne dass ein einziger Vorwurf geprüft worden wäre.
Dreizehn Monate Verfahren
| Zeitpunkt | Schritt |
|---|---|
| August 2025 | Klage gegen Apple und OpenAI eingereicht, Schadenersatz in Milliardenhöhe gefordert |
| November 2025 | Abweisungsanträge beider Beklagten zurückgewiesen, das Verfahren geht in die Beweisaufnahme |
| Februar 2026 | SpaceX übernimmt xAI, aus dem Kläger wird SpaceXAI |
| Juni 2026 | Musk muss E-Mails aus Tesla- und SpaceX-Konten herausgeben |
| September 2026 | Rücknahme gegen Apple mit Präjudiz, Verfahren gegen OpenAI läuft weiter |
Die Beweisaufnahme war zuletzt der Teil, in dem die Kläger Boden verloren. Der Beschluss zur Herausgabe interner Kommunikation richtete sich gegen Musk selbst, nicht gegen Apple.
Was Apple der Rückzug erspart
Für Apple endet damit ein Verfahren, das bis in die Führungsebene reichte und interne Unterlagen zur KI-Strategie in den Prozess gezogen hätte. Der Zeitpunkt fällt zusammen mit einem Kurswechsel, den das Unternehmen selbst betreibt: Die Assistenz wird zunehmend für mehrere Anbieter geöffnet, statt an einen einzigen Partner gebunden zu bleiben. Ein Vorwurf, der auf Ausschließlichkeit aufbaut, verliert damit über die Zeit ohnehin an Substanz.
Für die Nutzung in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert der Ausgang nichts: Die ChatGPT-Anbindung bleibt eine Funktion, die aktiv eingeschaltet wird, und Grok bleibt eine App unter vielen im Store. Praktisch relevant wird die Sache erst wieder, falls die Verständigung tatsächlich Zusagen zur Behandlung einzelner Apps enthält – genau das will OpenAI nun offengelegt sehen.
Hältst du den Rückzug für ein stilles Einlenken Apples oder schlicht für das Eingeständnis, dass die Vorwürfe vor Gericht nicht zu halten waren? Widersprich uns gern in den Kommentaren.



