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Apple weist Monopol-Vorwürfe des US-Justizministeriums zurück

Milan Jovicic by Milan Jovicic
30. Juli 2025 - 03:37
in Apple News
Apple DOJ

Bild: Shutterstock / NorthSky Films

Das US-Justizministerium hat im März 2024 Klage gegen Apple eingereicht. Der Vorwurf: Apple betreibe ein illegales Monopol im Smartphone-Markt. Die Behörde sieht in mehreren Designentscheidungen des Unternehmens gezielte Maßnahmen, um den Wettbewerb zu unterdrücken und Nutzer langfristig an das iPhone zu binden. Apple hat nun offiziell auf die Klage reagiert, sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und seine Sicht der Dinge dargelegt.

Apple stellt sich in seiner Stellungnahme klar gegen die Argumentation des Justizministeriums. Das Unternehmen kritisiert die Klage als gefährlichen Eingriff in die Freiheit technologischer Gestaltung und als potenzielle Bedrohung für Datenschutz, Sicherheit und Benutzererlebnis. Die Klage basiere auf Missverständnissen, so Apple, und würde im schlimmsten Fall nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit von Apple einschränken, sondern auch den Verbrauchern wichtige Auswahlmöglichkeiten nehmen.

Fünf zentrale Vorwürfe im Fokus

Im Kern dreht sich die Kartellklage um fünf konkrete Bereiche, in denen Apple angeblich seine Marktmacht ausnutze: Super-Apps, Cloud-Streaming-Spiele, Messaging-Dienste von Drittanbietern, Smartwatches anderer Hersteller sowie digitale Geldbörsen außerhalb des Apple-Ökosystems. Apple geht jeden dieser Punkte einzeln durch und liefert eine detaillierte Gegenposition.

Super-Apps: Zulässig und im App Store vertreten

Das Justizministerium behauptet, Apple verhindere die Verbreitung sogenannter Super-Apps – Anwendungen, die mehrere Dienste in einer Plattform bündeln, etwa Kommunikation, Zahlung und Buchung. Apple hält dem entgegen, dass solche Apps nicht nur erlaubt, sondern auch bereits zahlreich im App Store vertreten sind. Die Regeln seien klar, und Super-Apps würden aktiv unterstützt. Der Vorwurf des DOJ gehe an der Realität vorbei.

Cloud-Streaming-Spiele: Offen über App Store und Browser

Ein weiterer Punkt betrifft Cloud-Gaming. Das DOJ meint, Apple behindere Streaming-Spiele und verhindere damit Innovation. Apple entgegnet, dass solche Angebote sowohl über den App Store als auch über den Safari-Browser zugänglich sind. Nutzer können Spiele direkt streamen, ohne Einschränkungen. Das DOJ ignoriere diese Möglichkeiten und konstruiere ein Problem, das in der Praxis nicht existiere.

Messaging-Apps: Weit verbreitet und uneingeschränkt nutzbar

Im Bereich Messaging unterstellt das Justizministerium Apple eine Bevorzugung des eigenen Dienstes iMessage. Drittanbieter würden benachteiligt. Apple widerspricht auch hier deutlich: Messaging-Apps wie WhatsApp, Telegram oder Signal seien nicht nur verfügbar, sondern sehr weit verbreitet und funktionierten ohne Einschränkungen auf dem iPhone. Die hohe Nutzung dieser Dienste spreche gegen die These einer wettbewerbswidrigen Blockade.

Smartwatches: Drittanbieter funktionieren mit iPhones

Auch bei der Nutzung von Smartwatches anderer Hersteller sieht das DOJ eine Wettbewerbsverzerrung. Apple halte wichtige Funktionen zurück und erschwere die Integration. Laut Apple ist das Gegenteil der Fall: Drittanbieter-Smartwatches lassen sich mit dem iPhone koppeln, tauschen Daten über Begleit-Apps aus und können auf zahlreiche Apple-Funktionen zugreifen. Diese Kompatibilität werde kontinuierlich verbessert.

Digitale Geldbörsen: Sicherheit im Fokus

Ein besonders umstrittener Punkt ist die Nutzung der Tap-to-Pay-Funktion durch digitale Geldbörsen außerhalb von Apple Pay. Hier kritisiert das Justizministerium den fehlenden Zugang zur NFC-Schnittstelle des iPhones. Apple betont dagegen, dass ein sicherer Mechanismus entwickelt wurde, um den Schutz sensibler Bezahldaten zu gewährleisten. Der Zugang sei möglich – unter Wahrung der Sicherheitsstandards, die für Apple-Nutzer essenziell seien.

Apple sieht Grundprinzipien in Gefahr

Aus Sicht von Apple geht es bei der Klage nicht nur um einzelne technische Fragen, sondern um einen grundlegenden Angriff auf Prinzipien wie Datenschutz, Sicherheit und Designfreiheit. Die Argumentation des DOJ beruhe auf selektiver Interpretation und unterschlage, dass Apple seine Entscheidungen im Sinne des Nutzererlebnisses getroffen habe – nicht zur Ausschaltung des Wettbewerbs. Ein Eingriff in diese Entscheidungen durch staatliche Stellen könnte laut Apple zu einem gefährlichen Präzedenzfall werden, der sich negativ auf Innovation und Verbraucherschutz auswirke.

Apple gegen das DOJ: Der Fall nimmt Fahrt auf

Mit der offiziellen Erwiderung hat Apple nun seine Position klar gemacht. Der Fall geht in die Beweisaufnahme, in der beide Seiten ihre Argumente weiter vertiefen werden. Das Verfahren dürfte über Monate oder Jahre andauern und könnte weitreichende Folgen für Apple, die Tech-Branche und die zukünftige Auslegung des Kartellrechts in den USA haben. (Bild: Shutterstock / NorthSky Films)

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Tags: iPhoneTechPatient

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Milan Jovicic

Milan Jovicic

Milan hat Apfelpatient 2016 gegründet und schreibt seit 2018 sämtliche Inhalte selbst – News, Gerüchte, Anleitungen und Produkttests. Apple-Geräte sind hier kein Testmaterial für zwei Wochen, sondern Alltagswerkzeug: Vom iPhone über MacBook Pro, MacBook Air und iMac bis zur Apple Vision Pro läuft aus fast jeder Produktkategorie mindestens ein Gerät im täglichen Einsatz, viele davon jährlich erneuert. Jeder Menüpfad in einer Anleitung wird am Gerät nachgeprüft, bevor er veröffentlicht wird.

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