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Apples Insider-Regeln drehten sich bisher um Wertpapiere. Jetzt steht darin ein Absatz, der Polymarket und Co. betrifft – und er reicht weiter als das klassische Insiderrecht. Wer bei Apple arbeitet, darf internes Wissen nicht mehr für Wetten auf künftige Ereignisse nutzen, auch wenn das rechtlich gar kein Insiderhandel wäre.
Apple hat am 3. November seinen Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2026 bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht, einen Tag nach den Zahlen zum vierten Quartal. Als Anlage liegt die aktualisierte Insider-Trading-Richtlinie mit dem Stand Oktober 2026 bei.
Darin steht erstmals ein eigener Absatz zu Prognosemärkten. In der zuvor veröffentlichten Fassung vom September 2024 kommt der Begriff nicht vor. Auf diesen Plattformen wird Geld auf den Ausgang künftiger Ereignisse gesetzt, von Wahlen bis zu Unternehmensnachrichten.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple untersagt die Nutzung vertraulicher Informationen für Wetten und Kontrakte auf Prognosemärkten.
- Das Verbot gilt auch dann, wenn die Aktivität nach geltendem Recht kein Insiderhandel ist.
- Erfasst sind auch vertrauliche Informationen über Zulieferer, Hersteller, Kunden und Mobilfunkanbieter.
- Wetten als solche untersagt der Absatz nicht, er zielt auf die Nutzung internen Wissens.
- Die Richtlinie gilt für das gesamte Apple-Personal und nennt keine regionale Einschränkung.
Was der neue Absatz regelt
Der Absatz steht unter den Insider-Verboten und folgt direkt auf die Regeln zum Handel mit Wertpapieren anderer Unternehmen. Apple formuliert ihn so:
Beteilige dich nicht an ‚Prognosemärkten’ oder ähnlichen Plattformen, um auf den Ausgang künftiger Ereignisse zu wetten, Kontrakte darauf zu handeln, zu kaufen oder zu verkaufen oder auf andere Weise Ereigniskontrakte abzuschließen, wenn dabei vertrauliche Apple-Informationen […] über Apple oder ein anderes Unternehmen […] genutzt werden, die du im Zusammenhang mit deiner Arbeit bei Apple erhalten hast.
Auch die Weitergabe ist tabu: Solche Informationen dürfen nicht an andere gehen, die auf diesen Märkten aktiv werden könnten. Am Ende zieht Apple die entscheidende Grenze:
Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob die Aktivität nach geltendem Recht Insiderhandel oder Wertpapierhandel darstellt.
Die Richtlinie gilt für Board-Mitglieder, Führungskräfte, Beschäftigte, unabhängige Auftragnehmer und Berater, erfasst sind auch Angehörige im selben Haushalt. Bei Verstößen nennt sie disziplinarische Maßnahmen bis zur Kündigung und die Rückzahlung von Aktienvergütungen.
Was sich gegenüber 2024 geändert hat
Der Jahresbericht 2025 verwies noch auf die Fassung von 2024, die aktuelle Version ist also die erste neu veröffentlichte Fassung seit gut zwei Jahren. Der Vergleich beider Dokumente zeigt neben dem neuen Absatz vor allem eine weitere Ergänzung.
| Punkt | Fassung September 2024 | Fassung Oktober 2026 |
|---|---|---|
| Prognosemärkte | nicht erwähnt | eigener Absatz mit Verbot |
| Maßstab für Prognosemärkte | – | alle vertraulichen Apple-Informationen, nicht nur wesentliche |
| Nach dem Ausscheiden | kein eigener Abschnitt | Insider-Verbote gelten weiter, bis die Information öffentlich oder nicht mehr wesentlich ist |
Warum der Begriff „vertraulich” so viel weiter reicht
Das klassische Insiderrecht und auch Apples übrige Verbote zum Handel mit Insiderwissen knüpfen an wesentliche, nicht öffentliche Informationen an. Wesentlich ist nach Apples Richtlinie, was ein Anleger für wichtig halten würde oder was den Kurs deutlich bewegen dürfte.
Der neue Absatz verwendet stattdessen „Apple Confidential Information”. Die Definition steht in der Business Conduct Policy und umfasst alle nicht öffentlichen Materialien oder Informationen zu vergangenen, bestehenden oder künftigen Produkten und Diensten, ausdrücklich auch Verkäufe, Preise, Abläufe, Bezugsquellen, Finanzen und Marketingpläne. Hinzu kommen vertrauliche Informationen von Kunden, Partnern und Zulieferern.
Apple-Themen sind auf solchen Plattformen längst handelbar. Polymarket und Kalshi führten Märkte zur Nachfolge von Tim Cook, Polymarket auch solche dazu, welche Wörter John Ternus zur WWDC sagt.
Prognosemärkte geraten unter Druck
Für Schlagzeilen sorgte zuletzt ein Fall bei Google. Die US-Bundesanwaltschaft in New York klagte im Mai einen in der Schweiz lebenden Softwareingenieur an. Er soll mit vertraulichen Daten seines Arbeitgebers auf Polymarket rund 2,75 Millionen Dollar eingesetzt und etwa 1,2 Millionen Dollar Gewinn gemacht haben. Das sind bislang Vorwürfe, die vor Gericht zu beweisen wären.
Auch auf den Plattformen selbst häufen sich die Auffälligkeiten. Kalshi prüfte laut Reuters bis Mitte Mai über 400 verdächtige Trades, mehr als doppelt so viele wie im gesamten Vorjahr. Die Agentur stützt sich dabei auf zwei mit der Sache vertraute Personen.
In den Insider-Richtlinien börsennotierter Unternehmen war eine solche Regel zuletzt selten. Die Kanzlei Goodwin fand im Juni unter Hunderten geprüfter Insider-Richtlinien nur eine, die Prognosemärkte ausdrücklich behandelt.
Der Unterschied zu einem Komplettverbot
Ich halte den Begriff „vertraulich” für die eigentliche Verschärfung. Ein Produktname, eine Gehäusefarbe oder ein Wort aus einer Keynote bewegt kaum den Aktienkurs, wäre auf einem Prognosemarkt aber bares Geld wert. Genau diese Lücke schließt der Absatz, und zwar ohne dass Apple klären muss, ob eine Information für Anleger wesentlich war.
Ein Komplettverbot ist es trotzdem nicht. Die bei Goodwin beschriebene Richtlinie untersagt die Teilnahme an Märkten zum eigenen Unternehmen generell, Apple knüpft dagegen an die Nutzung vertraulicher Informationen an. Im Streitfall muss Apple also den Bezug zu internem Wissen herstellen. Gegen die Weitergabe interner Informationen geht Apple auch gerichtlich vor, etwa in der laufenden Klage gegen Jon Prosser wegen des iOS-26-Leaks.
Für den deutschsprachigen Raum ist die Regel nicht nur Theorie, denn sie enthält keine regionale Einschränkung. Zugleich sind solche Plattformen hier selbst ein Thema: Wetten auf politische oder wirtschaftliche Ereignisse gelten nach Angaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder hierzulande als nicht erlaubnisfähig. Im Juni warnten neun europäische Aufsichten gemeinsam vor den Risiken, darunter die aus Deutschland und der Schweiz. Die Schweizer Geldspielaufsicht sperrt den Zugang zu nicht bewilligten ausländischen Anbietern.
Reicht es dir, wenn Apple nur die Nutzung vertraulicher Informationen verbietet – oder sollten Beschäftigte gar nicht auf ihren eigenen Arbeitgeber wetten dürfen? Schreib uns in den Kommentaren, wo du die Grenze ziehen würdest.





