Dieser Beitrag kann Partnerlinks enthalten. Mehr dazu im Partnerprogramm.
Seit März 2024 klagt das US-Justizministerium gegen Apple wegen eines angeblichen Smartphone-Monopols, und seit Monaten wird hinter den Kulissen über eine Einigung verhandelt. Jetzt melden sich die Entwickler zu Wort, die von einem Vergleich profitieren sollten. Sie fürchten, dass am Ende wenig herauskommt. In der EU ist ein Teil dessen, worum in den USA gerungen wird, längst Pflicht.
Apple und das US-Justizministerium (DOJ) verhandeln über einen Vergleich in der Kartellklage, und das sorgt bei App-Entwicklern für Unruhe. Das berichtet The Information unter Berufung auf Personen, die mit den Gesprächen vertraut sind. Konkrete Vergleichsinhalte nennt der Bericht nicht, das Medium gilt bei Apple-Themen aber als gut vernetzt.
Die Klage selbst läuft seit März 2024 vor einem Bundesgericht in New Jersey. Im Juni 2025 hatte das Gericht Apples Antrag auf Abweisung zurückgewiesen, die US-Kartellklage blieb damit bestehen. Seitdem streiten beide Seiten vor allem um Beweismittel, zuletzt um Unterlagen von Bundesbehörden.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut The Information konzentriert sich das DOJ in den Vergleichsgesprächen vor allem darauf, wie gut das iPhone mit Geräten anderer Hersteller zusammenarbeitet.
- Entwickler und Kartellrechtler befürchten zu milde Auflagen, PayPal und Epic Games sollen ihre Bedenken beim DOJ vorgebracht haben.
- Über Vergleichsangebote von Apple hatte Bloomberg bereits im Juli berichtet.
- In der EU muss Apple seit iOS 26.5 mehrere Funktionen für Zubehör anderer Hersteller öffnen, darunter Mitteilungen für Smartwatches.
Was der Bericht über die Gespräche sagt
Das DOJ soll Entwickler um eine Liste mit Verbesserungen gebeten haben, die ein Vergleich enthalten könnte. Im Mittelpunkt steht laut Bericht die Interoperabilität, also die Zusammenarbeit des iPhone mit Geräten und Diensten anderer Anbieter. Entwickler und Kartellrechtler fürchten, dass das Ministerium Apple dabei nur vergleichsweise schwache Zugeständnisse abverlangt.
Zu den Unternehmen, die ihre Bedenken geäußert haben sollen, gehören PayPal und Epic Games. Beide wollten sich nicht äußern. Ein Sprecher des DOJ ließ Details offen und erklärte nur, das Ministerium werde weiterhin die Bezahlbarkeit für alle Amerikaner in den Vordergrund stellen.
Manche Beteiligte hätten mit einer schnelleren Einigung gerechnet. Als ein Grund für die Verzögerung gilt laut Bericht, dass der Senat Adam Candeub, den Kandidaten für die Leitung der Kartellabteilung, noch nicht bestätigt hat.
Ein Verfahren mit langer Vorgeschichte
Die Klage greift fünf Bereiche auf: Super-Apps, Spiele-Streaming aus der Cloud, Messenger anderer Anbieter, Smartwatches anderer Hersteller und digitale Geldbörsen ohne Zugang zum NFC-Chip. Apple hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und bei mehreren Punkten inzwischen nachgebessert, etwa mit RCS in der Nachrichten-App und breiterem Zugang zum NFC-Chip.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| März 2024 | DOJ reicht Klage vor dem Bundesgericht in New Jersey ein |
| Juni 2025 | Gericht weist Apples Antrag auf Abweisung zurück |
| 17. Juli 2026 | Bloomberg berichtet über mehrere Vergleichsangebote von Apple |
| 10. September 2026 | Gericht setzt Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen aus 14 Bundesbehörden vorläufig aus |
| 16. Oktober 2026 | Bericht über Bedenken von Entwicklern gegen einen Vergleich |
Der Streit um die Behördenakten zeigt, dass das Verfahren trotz der Gespräche weiterläuft. Apple hatte den Zugriff zunächst durchgesetzt, das DOJ wollte Apples Zugriff auf Behördenakten kippen und erreichte im September eine vorläufige Aussetzung, bis der zuständige Bundesrichter über die Beschwerde entscheidet.
In der EU schon Pflicht
Einer der fünf Streitpunkte betrifft Smartwatches anderer Hersteller, und genau dort ist die EU weiter. Die EU-Kommission hatte am 19. März 2025 per Digital Markets Act festgelegt, dass Apple neun Verbindungsfunktionen von iOS für Zubehör anderer Marken öffnen muss, von Mitteilungen auf Smartwatches bis zur Kopplung von Kopfhörern.
Seit iOS 26.5 können Smartwatches anderer Hersteller in der EU interaktive Mitteilungen und Live-Aktivitäten vom iPhone empfangen, Kopfhörer lassen sich per Annäherung koppeln. Ob die Hersteller das nutzen, liegt bei ihnen, Apple liefert nur die Schnittstellen.
Ein Vergleich in den USA ändert hierzulande wenig
Ich halte die Sorge der Entwickler für nachvollziehbar. Ein Vergleich ersetzt ein Urteil, und was darin steht, handeln Apple und das DOJ untereinander aus, statt dass ein Gericht es festlegt. Die Entwickler, um deren Zugang es geht, sitzen dabei nicht am Tisch. Für Leser im deutschsprachigen Raum hat ein Vergleich in den USA dagegen kaum direkte Folgen. Bei Smartwatches und Kopfhörern anderer Hersteller sind iPhone-Nutzer in der EU durch den DMA schon weiter als die in den USA.
Interessant wird es, wenn ein Vergleich Punkte enthält, die der DMA nicht abdeckt. Ich rechne damit, dass Apple solche Zugeständnisse dann zuerst auf die USA beschränkt, so wie die EU-Funktionen bisher auf die EU beschränkt sind.
Glaubst du, dass ein Vergleich in den USA Apples Plattform spürbar öffnen würde, oder bleibt der DMA der wirksamere Hebel? Schreib uns in die Kommentare, welchen Hebel du für stärker hältst.





