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Im US-Kartellverfahren gegen Apple geht es gerade nicht um das iPhone, sondern um einen Termin: Bis zu welchem Datum muss Apple interne Unterlagen herausgeben? Beide Seiten haben dem Gericht jetzt mitgeteilt, dass sie sich nicht einigen können – und die Antwort entscheidet mit darüber, wie lange das Verfahren noch dauert.
Das US-Justizministerium, die beteiligten Bundesstaaten und Apple haben am 21. Oktober eine gemeinsame Mitteilung über ein Patt (Aktenzeichen 2:24-cv-04055, Dokument 565) beim Bundesgericht in New Jersey eingereicht. Adressatin ist Magistrate Judge Leda Dunn Wettre, die im Verfahren für Streitfragen der Beweisaufnahme zuständig ist. Die Klage läuft seit März 2024 und wirft Apple vor, ein Monopol bei Smartphones zu halten. Parallel sollen beide Seiten über einen Vergleich verhandeln, bei dem Entwickler zu milde Auflagen fürchten.
Das Wichtigste in Kürze
- Streitpunkt ist der Stichtag, bis zu dem Apple interne Dokumente vorlegen muss – bisher der 20. Juni 2025.
- Die Kläger wollen, dass Apple seine Unterlagen bis 30 Tage vor Ende der Beweisaufnahme aktualisiert, also bis ins Frühjahr 2027.
- Apple lehnt ab: Das hieße, bei 54 Mitarbeitern erneut Unterlagen für einen Zeitraum von 22 Monaten zu sammeln, und würde das Verfahren um Monate verzögern.
- Die Beweisaufnahme soll inzwischen erst Ende Mai 2027 abgeschlossen sein, zehn Monate später als ursprünglich geplant.
Ein Stichtag aus einem alten Zeitplan
Im Sommer 2025 hatten sich beide Seiten auf Apples Vorschlag geeinigt, Dokumente bis zum 20. Juni 2025 zu berücksichtigen. Damals sollte Apple seine Unterlagen bis Mitte Dezember 2025 im Wesentlichen vorgelegt haben, die gesamte Beweisaufnahme sollte Ende Juli 2026 enden. Seitdem hat sich der Zeitplan deutlich verschoben:
| Frist | Ursprünglich | Aktuell |
|---|---|---|
| Stichtag für Apples Dokumente | 20.06.2025 | 20.06.2025 (strittig) |
| Dokumente im Wesentlichen vorgelegt | 15.12.2025 | 15.06.2026 |
| Ende der Beweisaufnahme | 31.07.2026 | Ende Mai 2027 |
Die Kläger argumentieren, dass ihre Zustimmung zum frühen Stichtag auf dem alten Zeitplan beruhte. Der wurde auf Apples Wunsch verlängert. Ohne neuere Unterlagen könnten sie nicht belegen, wie sich das beanstandete Verhalten fortsetzt – und genau dagegen richtet sich ihre Klage. Apples Angebot, einzelne Nachforderungen von Fall zu Fall zu prüfen, halten sie für nicht praktikabel.
Apples Gegenrechnung
Apple verweist auf den Aufwand der bisherigen Runde. Zwischen Juni 2025 und Juni 2026 habe man mehr als elf Millionen Dokumente von 54 Mitarbeitern und Dutzenden weiteren Quellen gesammelt und gesichtet und über zwei Millionen davon vorgelegt, zusätzlich zu Millionen Dokumenten aus der Ermittlungsphase. Die Unterlagen umfassen einen Zeitraum von 18 Jahren, eingesetzt wurden Hunderte externe Kräfte.
Eine vollständige Aktualisierung würde nach Apples Darstellung mehrere Monate dauern. Bis 30 Tage vor Ende der Beweisaufnahme nachzuliefern, sei nicht machbar, weil dann fast alle Befragungen von Zeugen bereits abgeschlossen wären. Gezielten Nachforderungen mit klarer Relevanz will Apple weiterhin nachkommen, das sei bereits dreimal geschehen.
Den Vorwurf, die Verlängerungen allein verursacht zu haben, weist Apple zurück. Die Regierung habe auf die meisten von Apples eigenen Anfragen, die vor über 15 Monaten gestellt wurden, noch keine Dokumente geliefert. Hinzu kommt der Streit um Akten aus 14 Bundesbehörden, deren Herausgabe das Gericht im September vorläufig ausgesetzt hat.
Warum der Zeitpunkt zählt
Ich sehe in dem Streit vor allem ein Signal für die Dauer des Verfahrens. Laut Apple haben die Kläger ihre Forderung erstmals bei einem Termin am 25. September gestellt; Apple verstand das Gericht so, dass das Thema erst nach einem neuen Zeitplan auf den Tisch sollte. Dass die Kläger trotzdem jetzt eine Entscheidung wollen, spricht dafür, dass sie den Druck auf Apple hochhalten – auch mit Blick auf die laufenden Vergleichsgespräche.
Für Nutzer hierzulande ändert sich durch den Streit nichts unmittelbar. In der EU muss Apple iOS über den DMA bereits für Zubehör anderer Hersteller öffnen – genau die Interoperabilität, um die es im US-Verfahren im Kern geht. In der Schweiz gilt der DMA nicht. Was in den USA verhandelt wird, entscheidet sich frühestens mit dem Ende der Beweisaufnahme im Frühjahr 2027 – oder mit einem Vergleich davor.
Glaubst du, dass Apple und das DOJ sich vorher einigen, oder läuft das Verfahren bis zum Ende durch? Schreib uns deine Prognose in die Kommentare.





