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Apple droht keine Sofortstrafe bei DMA-Fristversäumnis

by Milan
19. Juni 2025
Apple EU

Bild: Shutterstock / Christophe Licoppe

Apple steht einmal mehr im Fokus der EU-Kommission. Der Grund: Der Digital Markets Act (DMA), ein Gesetzespaket, das mehr Wettbewerb und Transparenz im digitalen Raum schaffen soll. Die EU hatte Apple eine Frist gesetzt, um bestimmte App-Store-Regeln zu ändern – besonders in Bezug auf sogenannte Steuerungspraktiken. Obwohl diese Frist nun verstrichen ist, muss Apple vorerst keine weitere Strafe zahlen. Der Grund dafür ist simpel: Es gibt keine automatische Sanktion, sondern zunächst eine Analyse der Situation. Was wie ein Verstoß klingt, ist in Wahrheit ein komplexes Zusammenspiel aus rechtlicher Auslegung, wirtschaftlichen Interessen und technischer Umsetzbarkeit.

In der Debatte um faire Marktbedingungen geraten große Tech-Konzerne wie Apple immer wieder ins Visier der EU. Der App Store ist dabei ein zentraler Streitpunkt. Doch während die einen Übermacht und Kontrolle kritisieren, weisen andere darauf hin, dass gerade Apple durch ein geschlossenes Ökosystem für Qualität, Sicherheit und Datenschutz sorgt. Die aktuellen Entwicklungen zeigen: Die Lage ist alles andere als eindeutig – und schnelle Schuldzuweisungen helfen niemandem weiter.

Apple, der App Store und die „Anti-Steering“-Frage

Konkret geht es um die Frage, ob Apple Entwickler daran hindert, Nutzer innerhalb von Apps auf externe Bezahloptionen hinzuweisen. Genau das will die EU verhindern – sie nennt es Anti-Steering. Apple wiederum verweist auf Sicherheitsbedenken, mögliche Betrugsgefahr und den Schutz der Nutzererfahrung. Im April verhängte die EU-Kommission eine Strafe von 500 Millionen Euro gegen Apple, verbunden mit der Aufforderung, bis zum 26. Juni Anpassungen vorzunehmen. Apple hat Änderungen angekündigt – unter anderem neue Gebührenmodelle für externe Links. Ob diese aus Sicht der Kommission ausreichen, ist noch unklar. Dass Apple jedoch nicht einfach untätig geblieben ist, wird oft übersehen.

Keine Strafe – weil die Lage nicht eindeutig ist

Trotz Ablauf der Frist wird die EU bewusst darauf verzichten, Apple sofort weiter zu sanktionieren (via EuroNews). Stattdessen erfolgt eine detaillierte Prüfung. Erst wenn klar ist, dass Apple die Vorgaben nicht ausreichend erfüllt hat, könnten weitere Maßnahmen folgen. Diese Vorgehensweise zeigt auch: Die Kommission sieht selbst, dass die Situation komplex ist. Es geht nicht nur um schwarz oder weiß. Der DMA ist neu, die Anforderungen weitreichend – und nicht jede technische Umsetzung lässt sich von heute auf morgen realisieren.

Auch Meta betroffen – aber mit anderer Problematik

Auch Meta wurde mit einer Strafe belegt – in Höhe von 200 Millionen Euro. Der Vorwurf hier: Nutzer müssten entweder personalisierter Werbung zustimmen oder ein Abo abschließen. Auch in diesem Fall setzte die EU die Strafe aus, nachdem politische Spannungen mit den USA aufkamen. Ein Sprecher der Kommission erklärte, dass Strafen erst nach einer vorläufigen Analyse und Mitteilung der Ergebnisse erfolgen.

Vergleich mit dem Epic-Fall – ein Präzedenzfall mit anderen Regeln

Der bekannte Streit zwischen Apple und Epic Games zeigt, wie umstritten die Frage nach Plattformkontrolle ist. Epic hatte bewusst gegen Apples Richtlinien verstoßen und wurde aus dem App Store geworfen. Ein Gericht in Kalifornien entschied: Apple durfte Epic entfernen, musste aber gleichzeitig Entwicklern erlauben, auf alternative Bezahlmethoden hinzuweisen. Was viele dabei übersehen: Die US-Rechtslage ist nicht identisch mit den EU-Regeln. Und während Apple das kalifornische Urteil respektierte, legte es Berufung ein und verlor den Antrag auf Aussetzung. Auch hier ist Apple also keine einfache Blockadehaltung vorzuwerfen – das Unternehmen folgt den juristischen Prozessen und verteidigt nachvollziehbar sein Geschäftsmodell.

Wie geht es weiter?

Die EU-Kommission wird nun analysieren, ob Apples Maßnahmen ausreichen. Falls nicht, könnten neue Strafen folgen. Gleichzeitig bleibt offen, wie die Vorschriften künftig ausgelegt werden. Apple muss einerseits die Anforderungen erfüllen, andererseits aber auch den Betrieb eines sicheren, funktionierenden App Stores gewährleisten. Das ist ein Balanceakt.

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Zwischen Anpassung und Auslegung: Apple’s Balanceakt im EU-Streit

Apple hat nicht untätig abgewartet, sondern auf die DMA-Vorgaben reagiert – allerdings auf eigene Weise. Ob das der EU genügt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Dass keine automatische Strafe verhängt wurde, ist ein Zeichen dafür, dass selbst die Kommission die Komplexität der Lage anerkennt. Der Fall zeigt: Die Auseinandersetzung zwischen Regulierung und Innovation ist vielschichtig. Apple steht dabei nicht allein am Pranger, sondern im Zentrum einer globalen Diskussion über Kontrolle, Datenschutz, Geschäftsmodelle und digitale Freiheit. Schnellschüsse bringen hier niemanden weiter. (Bild: Shutterstock / Christophe Licoppe)

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