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Sechs Jahre nach der Klage ist der Streit um die Apple-Serie Servant in zweiter Instanz entschieden. Das US-Berufungsgericht lässt das Jury-Urteil zugunsten von Apple und M. Night Shyamalan stehen. Gescheitert ist die Klage nicht an der Frage, ob sich Film und Serie ähneln – sondern daran, ob die Macher den Film überhaupt kennen konnten.
Der US Court of Appeals for the Ninth Circuit hat am 22. Oktober 2026 die Berufung der Regisseurin Francesca Gregorini zurückgewiesen. Laut der Entscheidung im Verfahren 25-3225 bleibt das Urteil der Jury bestehen, die Apple, Shyamalan und die übrigen Beklagten Ende Januar 2025 von dem Vorwurf freigesprochen hatte. Gregorini hatte behauptet, die ersten drei Folgen von Servant seien ihrem Film „The Truth About Emanuel“ aus dem Jahr 2013 im Wesentlichen nachgebildet. Die Serie lief ab November 2019 bei Apple TV und endete 2023 nach vier Staffeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Berufungsgericht bestätigt das Jury-Urteil zugunsten von Apple und Shyamalan.
- Gregorini griff nur zwei Punkte an: eine Anweisung an die Jury und den Umgang mit einer offenen Frage der Geschworenen.
- Beide Einwände hat das Gericht verworfen, ohne mündliche Verhandlung.
- Die Entscheidung ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt und gilt damit nicht als Präzedenzfall.
Ein Film, eine Puppe und ein Kindermädchen
„The Truth About Emanuel“ feierte im Januar 2013 beim Sundance Film Festival Premiere, mit Kaya Scodelario und Jessica Biel in den Hauptrollen. Eine junge Frau passt darin auf das Baby ihrer neuen Nachbarin auf und entdeckt, dass das Kind eine Puppe ist. Servant erzählt von einem Paar in Philadelphia, das nach dem Tod seines Kindes eine lebensechte Puppe versorgt und dafür ein Kindermädchen einstellt.
Gregorini verklagte Apple und die Produzenten im Januar 2020 und verlangte laut Berichten rund 81 Millionen Dollar. Das Bezirksgericht wies die Klage zunächst ab, weil sich die Werke rechtlich nicht wesentlich ähnelten. Der Ninth Circuit hob das im Februar 2022 auf: Vernünftige Menschen könnten darüber unterschiedlicher Meinung sein, die Frage gehöre deshalb vor eine Jury.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| Januar 2020 | Klage vor dem Bezirksgericht in Los Angeles |
| Februar 2022 | Berufungsgericht hebt die Abweisung auf, Fall geht zurück |
| Januar 2025 | Jury entscheidet einstimmig für Apple und Shyamalan |
| Frühjahr 2025 | Antrag auf neuen Prozess abgelehnt |
| 22. Oktober 2026 | Berufungsgericht bestätigt das Jury-Urteil |
Woran die Klage scheiterte
Im Prozess ging es am Ende um den Zugang. Wer eine Urheberrechtsverletzung nachweisen will, muss zeigen, dass die Gegenseite das Werk kennen konnte – über eine nachweisbare Kette von Kontakten oder weil das Werk weit verbreitet war. Die Jury kam zu dem Ergebnis, dass dieser Zugang nicht belegt ist.
Gregorini wollte, dass die Richterin den Begriff „weit verbreitet“ für die Geschworenen genauer fasst. Ihr Argument: Ein Film könne auch dann als verbreitet gelten, wenn er in der Branche bekannt ist, ohne an der Kinokasse erfolgreich gewesen zu sein. Das Berufungsgericht hält die verwendete Standardanweisung für korrekt. Sie habe Erfolg und Branchenbekanntheit nicht ausgeschlossen, und Gregorini habe ausreichend Gelegenheit gehabt, ihre Sicht vor der Jury zu vertreten.
Auch der zweite Einwand trägt nicht. Die Jury hatte während der Beratung nach einer Definition gefragt, die Richterin wollte die Parteien am nächsten Tag dazu hören. Die Geschworenen kamen vorher zu einem einstimmigen Urteil. Das Gericht sieht darin keinen Fehler: Die Jury habe die Antwort für ihr Urteil offenkundig nicht gebraucht, sie sei einzeln befragt worden, und Hinweise auf Druck gebe es nicht.
Warum der Fall über Servant hinausgeht
Ich halte die Entscheidung vor allem deshalb für bemerkenswert, weil sie zeigt, wie schwer solche Klagen zu gewinnen sind, selbst wenn eine Ähnlichkeit vor Gericht ernst genommen wird. Die Ähnlichkeit hatte das Berufungsgericht 2022 ausdrücklich für diskutabel erklärt – verloren hat Gregorini trotzdem, weil sie den Zugang nicht nachweisen konnte. Für einen kleinen Independent-Film ohne großen Kinostart ist genau das die höchste Hürde.
Für Zuschauer im deutschsprachigen Raum ändert sich nichts. Servant bleibt vollständig im Streamingdienst Apple TV abrufbar, und die Entscheidung bindet als nicht veröffentlichte Verfügung auch keine künftigen Verfahren. Nach mehr als sechs Jahren hält das Jury-Urteil damit auch in zweiter Instanz.
Kennst du beide Werke – und siehst du in Servant eher eine eigenständige Idee oder doch zu viel „Emanuel“? Schreib uns in den Kommentaren, wie nah dir die beiden Geschichten vorkommen.





