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Handyverträge: Verbraucherzentrale kommentiert Entwurf

Milan by Milan
24. Februar 2020
in News

Die Diskussion rund um das Verkürzen von Vertragslaufzeiten im Bereich Mobilfunk ist bereits einige Monate alt. Der Vorschlag, die Laufzeit von 24 auf 12 Monate zu reduzieren, wird in weiten Teilen positiv wahrgenommen. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht das nicht aus.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Ende Januar einen Gesetzesentwurf mit dem Titel “Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ veröffentlicht. Diesen hat nun die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kommentiert. Die vorgeschlagenen Änderungen werden grundsätzlich begrüßt, doch die vzbv ist der Auffassung, dass dies nicht ausreichen würde. So erklärt diese in der Stellungnahme:

In Deutschland laufen Verträge für Telekommunikationsdienste, wie zum Beispiel Festnetz- oder Mobilfunkanschluss in der Regel 24 Monate. Diese lange Vertragslaufzeit ohne vorherige ordentliche Kündigungsmöglichkeit stellt nach Auffassung des vzbv eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar und ist angesichts der heute erforderlichen Flexibilität, Schnelllebigkeit und Innovationsfähigkeit des Marktes nicht zu rechtfertigen. Insbesondere bei Telekommunikationsdiensten besteht deshalb Handlungsbedarf zur Verkürzung der Kündigungsfrist und der Laufzeit. Im Fokus steht hier die flexible Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages nach einem Monat ohne zusätzliche Kosten. Entsprechend dem belgischen und dänischen Modell befürwortet der vzbv – abweichend vom Referentenentwurf – deshalb eine maximale Vertragslaufzeit von sechs Monaten.

Smartphones in Kombination mit Verträgen könnten teurer werden

Demnach fordert die vzbv eine Verkürzung der Vertragslaufzeit auf sechs Monate. Doch welche Auswirkungen könnte eine solch strenge Regulierung mit sich führen? Aktuelle Verträge gibt es oftmals in Kombination mit Smartphones. Viele Verbraucher greifen auf solche Angebote zurück, um das Wunsch-Handy günstiger zu erhalten. Doch das könnte bei in Kraft treten des Gesetzes vorbei sein, da Anbieter mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kosten für ein solches Gerät anheben würden – so die Befürchtung vieler. Wer die gesamte Stellungnahme im Wortlaut nachlesen möchte, der findet das PDF nachfolgend verlinkt. Dabei wird auch das Thema „Unerlaubte Telefonwerbung“ behandelt.  (Photo by nuoil830 / Bigstockphoto)

Source: VZBV Stellungnahme
Tags: iPhoneMobilfunk
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