Die EU-Kommission unternimmt einen weiteren Anlauf, um die Vorratsdatenspeicherung EU-weit zu regeln. Ziel ist es, Metadaten wie Standort, Verbindungszeiten und Kommunikationspartner für eine bestimmte Zeit zu speichern – auch ohne konkreten Verdacht. Befürworter sehen darin ein Werkzeug zur effektiveren Strafverfolgung. Doch aus Sicht von Datenschützern droht ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre von Millionen Menschen.
Ob beim Surfen, Telefonieren oder Chatten – digitale Spuren entstehen ständig. Genau diese Spuren sollen in Zukunft systematisch gespeichert werden, wenn es nach der EU-Kommission geht. Offiziell geht es um eine bessere Verfügbarkeit von Beweismitteln für Ermittlungsbehörden. Doch das Prinzip der anlasslosen Datenspeicherung ist hoch umstritten. Datenschützer und Bürgerrechtler warnen seit Jahren vor einem System, das jeden unter Generalverdacht stellt. Die Diskussion ist nicht neu, aber sie wird jetzt wieder schärfer geführt – mit konkreten Plänen aus Brüssel.
Was die EU vorhat
Die EU möchte nationale Alleingänge bei der Vorratsdatenspeicherung beenden. Bisher gibt es in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Regelungen. Das führe laut Kommission dazu, dass Daten oft gelöscht sind, bevor sie von Ermittlungsbehörden angefordert werden. Deshalb plant die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für die zeitlich begrenzte Speicherung sogenannter Nichtinhaltsdaten – also Metadaten wie Standortinformationen, Kommunikationsdauer und beteiligte Telefonnummern. Laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen seien solche Daten in einer digitalen Gesellschaft entscheidend für die Strafverfolgung. Die Kommission sieht darin eine Voraussetzung für eine sicherere EU – sowohl online als auch offline.
Die Argumentation der Kommission
Im Mittelpunkt steht das Argument, dass Ermittlungen effektiver ablaufen sollen. Besonders bei grenzüberschreitender Kriminalität sei es hinderlich, wenn einzelne Länder Daten zu früh löschen oder nicht kompatibel speichern. Deshalb schlägt die EU neben freiwilligen Standards auch verbindliche gesetzliche Regelungen vor, die für alle Mitgliedsstaaten gelten würden.
Datenschützer schlagen Alarm
Während Sicherheitsbehörden von mehr Effizienz sprechen, erinnern Datenschützer an Grundrechte. Metadaten mögen keine Inhalte enthalten, doch sie offenbaren viel – etwa wer sich wann wo aufgehalten hat, mit wem man regelmäßig kommuniziert, wann man schläft, arbeitet oder unterwegs ist. Der Europäische Gerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass eine pauschale Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Trotzdem drängt die Kommission erneut in genau diese Richtung.
- Die zentrale Kritik: Es fehlt der Anlass. Millionen Menschen würden unter Beobachtung geraten, ohne jemals auffällig geworden zu sein. Statt gezielter Ermittlungen droht eine anonyme, aber allgegenwärtige Form der Massenüberwachung. Viele fragen sich: Wie sicher ist eine Gesellschaft wirklich, wenn sie dafür grundlegende Freiheiten aufgibt?
Was als Nächstes passieren könnte
Noch handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um ein sogenanntes Sondierungspapier. Damit will die EU-Kommission prüfen, wie ein rechtlich haltbares Konzept aussehen könnte und wie die Mitgliedsstaaten dazu stehen. Der nächste Schritt wäre ein konkreter Gesetzesvorschlag – abhängig davon, ob sich eine Mehrheit in der EU dafür findet.
Vorratsdatenspeicherung: Ein alter Streit mit neuen Risiken
Die EU bringt das Thema Vorratsdatenspeicherung zurück auf den Tisch. Das Ziel: einheitliche Regeln für mehr Sicherheit. Doch der Preis dafür wäre hoch. Die systematische Erfassung von Metadaten rückt die Privatsphäre aller Bürger ins Zentrum staatlicher Kontrolle. Gerade weil frühere Anläufe juristisch gescheitert sind, ist es wichtig, genau hinzuschauen. Die Kritik ist berechtigt – denn in einer freiheitlichen Gesellschaft sollte der Schutz persönlicher Daten nicht leichtfertig aufgegeben werden. (Bild: Shutterstock / Gorodenkoff)
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