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Apple unter Druck: EU greift bei Gebührenmodell durch

by Milan
27. Mai 2025
in News
Apple EU

Bild: Shutterstock / daily_creativity

Apple muss sich in Europa neu aufstellen. Die EU-Kommission hat entschieden, dass das Unternehmen bestimmte Geschäftspraktiken im App Store ändern muss. Dabei geht es vor allem um die hohen Gebühren und die Einschränkungen bei der Nutzung externer Zahlungsdienste. Bis Ende Juni hat Apple Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Für Entwickler und Nutzer kann das eine echte Veränderung bedeuten. Es geht um mehr Transparenz, Wahlfreiheit – und darum, wie weit Apple bereit ist zu gehen, um seinen Einfluss zu behalten.

Wenn du schon mal in einer App warst und dich gefragt hast, warum du nicht einfach direkt auf der Website des Anbieters zahlen kannst, liegt das oft an Apple. Das Unternehmen verdient an jeder Transaktion im App Store mit. Bis zu 30 Prozent kassiert Apple für Käufe, Abos und In-App-Zahlungen. Die Kritik daran ist nicht neu. In den USA musste Apple bereits reagieren. Jetzt zieht die EU nach – und stellt klare Anforderungen. Es geht um faire Bedingungen im digitalen Markt und um die Frage, ob Apple seine dominante Position zulasten anderer ausnutzt.

EU zwingt Apple zur Änderung

Die Entscheidung der EU steht in direktem Zusammenhang mit dem Digital Markets Act (DMA). Dieser verpflichtet sogenannte Gatekeeper – also Unternehmen mit großer Marktmacht – zu mehr Offenheit und Transparenz. Apple zählt laut EU ganz klar dazu. Deshalb darf der Konzern künftig nicht mehr verhindern, dass App-Anbieter auf externe Zahlungsdienste hinweisen. Das bedeutet konkret: Entwickler dürfen in ihren Apps Links zu anderen Zahlungsplattformen einbauen. Apple darf diese Links weder blockieren noch mit Warnungen abschrecken. Bisher war genau das der Fall. Wer als Entwickler auf externe Seiten verwiesen hat, musste mit restriktiven Vorgaben rechnen. Apple verlangte in vielen Fällen sogar dann noch eine Provision von 27 Prozent, wenn der Kauf außerhalb der App – etwa im Browser – stattfand. Auch sich automatisch verlängernde Abos waren betroffen. Für die EU ist das ein klarer Verstoß gegen den DMA.

  • Besonders kritisch: Apple konnte keine nachvollziehbare Begründung liefern, warum externe Zahlungsanbieter unsicher sein sollen. Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, seit über einem Jahr keine relevanten Informationen dazu bereitgestellt zu haben.

Apple bleibt vier Wochen zur Umsetzung

Die Frist läuft. Bis spätestens Ende Juni muss Apple die beanstandeten Maßnahmen abstellen. Andernfalls drohen tägliche Strafzahlungen. Die EU betont, dass die Kommunikation zwischen App-Anbietern und Nutzern diskriminierungsfrei möglich sein muss. Das bedeutet: Keine Einschränkungen, keine Gebühren für einfache Hinweise, keine Abschreckungstaktiken. Für Apple ist das ein harter Einschnitt ins bisherige Geschäftsmodell. Es geht um Milliardenbeträge, die über Provisionen eingenommen werden.

Ein mögliches Schlupfloch bleibt

Ganz wehrlos ist Apple aber nicht. Im DMA gibt es eine Ausnahme: Es ist erlaubt, eine angemessene, einmalige Gebühr zu verlangen, wenn zwischen App-Anbieter und Nutzer vorher keine Geschäftsbeziehung bestand. Das öffnet Raum für Interpretationen. Erste Einschätzungen gehen davon aus, dass Apple genau hier ansetzen wird. Die Idee: ein neues Gebührenmodell, das nominell unter den bisherigen 27 Prozent liegt – vielleicht 26,5 Prozent – aber so kompliziert aufgebaut ist, dass es in der Praxis kaum durchschaut werden kann. Die EU kennt diese Strategie. Sollte Apple versuchen, die Regeln weiter zu umgehen, drohen neue Verfahren. Wiederholte Verstöße können zu dauerhaft hohen Strafzahlungen führen. Trotzdem ist es wahrscheinlich, dass Apple zunächst diesen Weg gehen wird. Die Erfahrung aus den USA zeigt: Der Konzern setzt oft alles daran, Veränderungen hinauszuzögern – notfalls auch vor Gericht.

EU setzt klare Frist – Apple muss reagieren

Die Entscheidung der EU setzt Apple unter Zugzwang. Bestimmte Geschäftspraktiken, insbesondere im Umgang mit externen Zahlungsdiensten, müssen bis Ende Juni angepasst werden. Die bisherigen Maßnahmen des Unternehmens, darunter Abschreckungsversuche und hohe Gebühren auch bei externen Käufen, werden als nicht vereinbar mit dem Digital Markets Act eingestuft. Ob und wie Apple die Vorgaben umsetzt, bleibt abzuwarten. Möglich ist, dass das Unternehmen rechtliche Schlupflöcher nutzt, um neue Gebührenmodelle einzuführen. In jedem Fall dürfte die Entwicklung in den kommenden Monaten weiter im Fokus von Wettbewerbshütern und Marktbeobachtern stehen. (Bild: Shutterstock / daily_creativity)

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