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Apple unter Druck: Polen plant Steuer auf Dienste

Milan Jovicic by Milan Jovicic
25. März 2026 - 03:03
in Apple News
Apple Polen

Bild: Shutterstock / TippaPatt

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Apple steht möglicherweise vor einer neuen steuerlichen Herausforderung in Europa. In Polen wird aktuell ein Gesetz vorbereitet, das bestimmte Einnahmen aus digitalen Dienstleistungen mit bis zu 3 Prozent besteuern soll. Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet, sorgt aber bereits für politische Spannungen und wirft Fragen zur zukünftigen Besteuerung großer Tech-Unternehmen auf.

Die Diskussion um die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle ist nicht neu. Viele Länder sehen sich mit dem Problem konfrontiert, dass internationale Unternehmen wie Apple erhebliche Umsätze erzielen, ohne im gleichen Umfang lokal besteuert zu werden. Polen greift dieses Thema nun konkret auf und verfolgt das Ziel, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und die eigene digitale Wirtschaft zu stärken.

Hintergrund des Gesetzentwurfs

Bereits im vergangenen Jahr hatte das polnische Ministerium für digitale Angelegenheiten einen Vorschlag für eine neue Steuer auf digitale Dienstleistungen eingebracht. Damals wurde der Plan von internationaler Seite kritisiert. Besonders deutlich äußerte sich der US-Botschafter in Polen, Tom Rose, der die Steuer als „selbstzerstörerisch“ bezeichnete und vor negativen Folgen für die Beziehungen zwischen Polen und den USA warnte (via Reuters).

Aktuellen Berichten zufolge hat Polen nun signalisiert, dass es mit der konkreten Ausarbeitung des Gesetzentwurfs beginnen will. Damit könnte sich der Konflikt mit den USA weiter verschärfen.

Ziel der geplanten Steuer

Die polnische Regierung verfolgt mit der Steuer mehrere Ziele. Laut dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister für digitale Angelegenheiten, Krzysztof Gawkowski, ist der Wettbewerb im digitalen Markt derzeit verzerrt.

Unternehmen, die ihre Steuern in Polen zahlen, seien im Nachteil gegenüber Anbietern digitaler Dienste aus dem Ausland. Das führe zu:

  • geringerer Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen
  • Einschränkungen der digitalen Souveränität
  • geringeren Staatseinnahmen

Diese Einnahmen könnten laut Regierung in den Ausbau technologischer Infrastruktur reinvestiert werden. Gleichzeitig wird betont, dass sich wirtschaftliche Aktivitäten zunehmend in den digitalen Raum verlagern und sich bestehende Ungleichheiten ohne Eingreifen weiter verstärken würden.

Welche Dienstleistungen betroffen sein könnten

Der Gesetzentwurf ist bewusst breit formuliert und lässt Interpretationsspielraum. Besteuert werden sollen Einnahmen aus digitalen Dienstleistungen, die in Polen erbracht werden. Dazu gehören insbesondere:

  • die Platzierung gezielter Werbung auf digitalen Plattformen
  • die Bereitstellung von Plattformen, auf denen Nutzer miteinander interagieren oder Transaktionen durchführen können
  • der Verkauf oder die Lizenzierung von Nutzerdaten, die durch Aktivitäten auf digitalen Schnittstellen entstehen

Diese Definitionen könnten mehrere Dienste von Apple betreffen. Dazu zählen unter anderem:

  • App Store
  • Apple Music
  • Apple TV
  • Apple Books
  • Apple Podcasts
  • Apples wachsendes Werbegeschäft

Allerdings ist nicht eindeutig festgelegt, welche dieser Dienste tatsächlich unter die Steuer fallen würden.

Ausnahmen im Gesetzentwurf

Neben den steuerpflichtigen Bereichen definiert der Entwurf auch mehrere Ausnahmen. Nicht unter die Steuer fallen sollen:

  • digitale Plattformen, deren Hauptzweck die Bereitstellung eigener Inhalte ist oder für die entsprechende Vertriebsrechte bestehen
  • Kommunikations- und Zahlungsdienste
  • Online-Verkäufe über eigene Webseiten, sofern keine Vermittlerrolle besteht
  • regulierte Finanzdienstleistungen
  • bestimmte Dienstleistungen im Bereich von Finanzmärkten und Investmentplattformen
  • regulierte Crowdfunding-Dienste und Kreditvermittlungen

Diese Ausnahmen sind ebenfalls weit gefasst. Dadurch entsteht Spielraum für Unternehmen wie Apple, einzelne Dienste aus dem Geltungsbereich der Steuer herauszuhalten.

Voraussetzungen für die Steuerpflicht

Die Steuer würde nicht für alle Unternehmen gelten. Der Entwurf setzt klare Schwellenwerte:

  • mindestens 1 Milliarde Euro weltweiter Umsatz
  • mindestens 25 Millionen Zloty Umsatz innerhalb Polens im relevanten Zeitraum

Damit richtet sich die Regelung gezielt an große internationale Unternehmen. Apple gehört eindeutig zu dieser Gruppe.

Politische und wirtschaftliche Auswirkungen

Die geplante Steuer hat bereits politische Reaktionen ausgelöst. Vor allem aus den USA kommt Kritik, da amerikanische Unternehmen besonders stark betroffen wären. Der Vorwurf lautet, dass die Steuer internationale Konzerne benachteiligen könnte und wirtschaftliche Beziehungen belastet.

Auf polnischer Seite wird dagegen argumentiert, dass die Maßnahme notwendig sei, um faire Marktbedingungen zu schaffen und die eigene Wirtschaft langfristig zu stärken.

Aktueller Stand

Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ausarbeitung. Apple selbst hat sich bisher nicht öffentlich dazu geäußert. Es bleibt daher offen, wie das Unternehmen reagieren wird und ob Anpassungen an den eigenen Geschäftsmodellen notwendig werden.

Polens Steuerpläne rücken Apple stärker in den Fokus

Die geplante Digitalsteuer in Polen zeigt, wie stark digitale Geschäftsmodelle inzwischen im Fokus staatlicher Regulierung stehen. Apple könnte von der neuen Regelung betroffen sein, insbesondere im Bereich seiner digitalen Dienste und Plattformen.

Gleichzeitig lässt der Entwurf genügend Interpretationsspielraum, sodass noch unklar ist, welche konkreten Auswirkungen sich ergeben werden. Sicher ist nur, dass die Debatte um die Besteuerung digitaler Unternehmen weiter an Bedeutung gewinnen wird und Apple dabei eine zentrale Rolle spielt. (Bild: Shutterstock / TippaPatt)

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Milan Jovicic

Milan Jovicic

Milan hat Apfelpatient 2016 gegründet und schreibt seit 2018 sämtliche Inhalte selbst – News, Gerüchte, Anleitungen und Produkttests. Apple-Geräte sind hier kein Testmaterial für zwei Wochen, sondern Alltagswerkzeug: Vom iPhone über MacBook Pro, MacBook Air und iMac bis zur Apple Vision Pro läuft aus fast jeder Produktkategorie mindestens ein Gerät im täglichen Einsatz, viele davon jährlich erneuert. Jeder Menüpfad in einer Anleitung wird am Gerät nachgeprüft, bevor er veröffentlicht wird.

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