Apple hat sich im langjährigen Rechtsstreit mit Epic Games erneut zu Wort gemeldet. In einer beim Berufungsgericht des Neunten Bezirks eingereichten Antwortschrift erklärt das Unternehmen, dass die jüngste gerichtliche Anordnung zur Änderung der App-Store-Regeln verfassungswidrig sei. Konkret geht es um die Verpflichtung, Entwicklern das Einfügen von Kauf-Links zu externen Websites ohne Einschränkungen und ohne Gebühren zu erlauben. Apple hält diese Regelung für eine unzulässige Ausweitung der ursprünglichen Verfügung – und für einen gefährlichen Präzedenzfall, der weit über den Fall hinausreichen könnte.
Der Streit zwischen Apple und Epic Games zieht sich seit Jahren durch die US-Gerichte. Ausgangspunkt war der Versuch von Epic, Apples App-Store-Gebühren zu umgehen. Daraus entwickelte sich ein Grundsatzkonflikt über Plattformkontrolle, geistiges Eigentum und die Frage, ob Apple seine Entwickler an zu strenge Regeln bindet. Mit der jüngsten Entscheidung von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers aus dem April 2025 schien Epic einen großen Sieg errungen zu haben. Doch Apple will dieses Urteil nicht hinnehmen und argumentiert, dass es sowohl wirtschaftlich als auch verfassungsrechtlich nicht haltbar sei.
Die ursprüngliche Anordnung
Bereits 2021 hatte Gonzalez Rogers entschieden, dass Apple Entwicklern ermöglichen müsse, Links in ihre Apps einzubauen, die Nutzer zu Kaufoptionen im Internet führen. Damit sollten Entwickler eine Alternative zu den obligatorischen In-App-Käufen im App Store erhalten. Apple musste diese Vorgabe allerdings erst 2024 umsetzen. Als das Unternehmen die Änderungen einführte, erhob es weiterhin eine Gebühr zwischen 12 und 27 Prozent auf Käufe, die über solche Links erfolgten. Epic Games sah darin eine Missachtung der gerichtlichen Anordnung. Die Richterin folgte dieser Auffassung und warf Apple vor, vorsätzlich gegen die Verfügung verstoßen zu haben. Im April 2025 erging daher eine deutlich strengere Anordnung: Apple musste Links ohne Gebühren und ohne Einfluss auf deren Design zulassen. Das Urteil war ein klarer Erfolg für Epic und andere Entwickler, die sich seit Langem über hohe Abgaben im App Store beschwerten.
Apples Argumente gegen die neuen Regeln
Apple legte Berufung ein und betont in seiner Antwortschrift, dass die Gebühren von 12 bis 27 Prozent sowie die umgesetzten Designvorgaben der ursprünglichen Anordnung entsprochen hätten. Das Urteil vom April sei hingegen eine unzulässige Erweiterung. Aus Apples Sicht habe das Gericht den „Geist“ der Verfügung überbetont und deren tatsächliche Bedingungen missachtet. Ein zentraler Punkt ist für Apple die Verfassungswidrigkeit der neuen Regeln. Das Unternehmen argumentiert, dass die detaillierten Vorgaben zu Design und Formatierung der Links einer erzwungenen Kommunikation gleichkämen. Damit werde Apple gezwungen, Nachrichten zu übermitteln, die es selbst nicht vertreten wolle – ein Verstoß gegen den Ersten Verfassungszusatz. Darüber hinaus sieht Apple eine verfassungswidrige Enteignung. Die Nullprovisionsregel nehme dem Unternehmen das Recht, eine Entschädigung für sein geistiges Eigentum zu verlangen. Apple macht deutlich, dass es nicht um willkürliche Gebühren gehe, sondern um Schutz für Technologien, die urheberrechtlich geschützt sind.
Streit um die Reichweite des Urteils
Besonders kritisiert Apple die Tatsache, dass die Anordnung allgemeingültig ist und für alle Entwickler im App Store gilt. Epic ist der einzige Kläger im Verfahren, trotzdem profitieren auch Konkurrenten wie Spotify, Microsoft oder Amazon von der Regelung. Aus Apples Sicht überschreitet das Urteil damit den eigentlichen Rahmen. Das Unternehmen verweist auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Trump gegen Casa. Darin wurde festgelegt, dass Gerichte keine Verfügungen erlassen dürfen, die über das zur Behebung des konkreten Schadens eines Klägers hinausgehen. Apple argumentiert, dass die Verpflichtung, sämtliche verlinkten Käufe von beliebigen Entwicklern zuzulassen, Epic in keiner Weise zugutekommt und nicht notwendig ist, um den entstandenen Schaden zu beheben. Stattdessen würden Dritte auf Kosten von Apple profitieren.
Die aktuelle Lage im App Store
Derzeit ist Apple verpflichtet, allen Entwicklern in den USA zu erlauben, Links zu externen Kaufoptionen ohne Einschränkungen und ohne Gebühren einzubauen. Das bedeutet, dass Apps aktuell auf externe Plattformen wie Webseiten von Musik-Streaming-Diensten oder Onlinehändlern verweisen können, ohne dass Apple dafür Provisionen verlangen darf. Sollte das Berufungsgericht jedoch zugunsten von Apple entscheiden, könnte sich diese Situation erneut ändern. Dann wäre es möglich, dass Apple wieder Gebühren für Transaktionen über Links einführt oder strengere Designvorgaben aufstellt. Für Entwickler würde das bedeuten, dass die aktuell gewonnene Freiheit nicht von Dauer sein muss.
Apple im Spannungsfeld von Geschäftsmodell und Verfassungsrecht
Der Fall Apple gegen Epic Games zeigt, wie komplex das Zusammenspiel von Plattformmacht, Entwicklerinteressen und Verfassungsrecht geworden ist. Für Apple geht es um den Schutz des eigenen Geschäftsmodells und um grundlegende Rechte, während Entwickler von mehr Freiheiten und geringeren Kosten profitieren wollen. Das Berufungsgericht des Neunten Bezirks muss nun klären, ob die jüngste Anordnung rechtmäßig ist oder ob Apple tatsächlich über das gesetzlich zulässige Maß hinaus eingeschränkt wurde. Das Ergebnis könnte nicht nur den App Store neu gestalten, sondern auch weitreichende Folgen für die gesamte digitale Wirtschaft haben. (Bild: Apple)
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