Du nutzt AirDrop, um schnell Fotos, Dateien oder Links an andere Apple-Geräte zu senden? Dann könnte sich für dich als iPhone-Nutzer in Europa bald etwas ändern. Apple steht mit der Europäischen Union im Clinch – mal wieder. Der Streit ist diesmal so ernst, dass Funktionen wie AirDrop ganz verschwinden könnten. Und zwar nicht, weil sie technisch nicht möglich wären, sondern aus politischen Gründen.
Apple legt Berufung gegen eine zentrale Regelung des Digital Markets Act (DMA) der EU ein. Dieser verpflichtet große Tech-Unternehmen dazu, bestimmte Funktionen auch Drittanbietern zur Verfügung zu stellen. Die EU will so den Wettbewerb stärken. Apple dagegen sieht darin eine Gefährdung der Nutzererfahrung und der Sicherheit – und denkt darüber nach, bestimmte Funktionen in Europa einfach abzuschalten, statt sie zu öffnen. AirDrop steht dabei ganz oben auf der Liste.
Worum geht es beim Streit?
Der Digital Markets Act definiert bestimmte Unternehmen als sogenannte Gatekeeper. Apple fällt darunter – allein schon wegen der Reichweite von iOS und der Beliebtheit des iPhones. Laut DMA muss Apple künftig unter anderem:
- Schnittstellen wie AirDrop für Drittanbieter zugänglich machen
- Funktionen wie die automatische Verbindung von AirPods auch anderen Herstellern ermöglichen
- Die Bildschirmspiegelung von iPhones potenziell für Nicht-Apple-Geräte öffnen
Die EU argumentiert, dass Apple durch die Beschränkung dieser Funktionen seine Marktmacht ausnutzt. Apple hingegen hält dagegen, dass gerade die enge Verzahnung von Hard- und Software das sei, was die Produkte ausmacht – und Nutzer genau das erwarten.
Apples Reaktion: Rückzug statt Öffnung
Da die Verhandlungen mit der EU offenbar gescheitert sind, hat Apple offiziell Berufung eingelegt. In einem Statement, das der Blogger John Gruber hervorhebt, heißt es, dass diese EU-Vorgaben die Innovationskraft des Unternehmens in Europa massiv einschränken würden. Wenn Apple gezwungen wird, zentrale Funktionen zu öffnen, könnte es sein, dass diese Funktionen für europäische Nutzer ganz entfallen. Ein Beispiel dafür ist bereits sichtbar: Die iPhone-Spiegelung wurde in der EU nicht eingeführt, weil Apple dann gezwungen wäre, auch Android-Spiegelung zu ermöglichen. Ein ähnliches Szenario ist für AirDrop denkbar. Die Logik: Wenn man etwas nicht mehr exklusiv anbieten darf, bringt man es lieber gar nicht erst.
Was bedeutet das für dich?
Wenn sich Apple tatsächlich dafür entscheidet, AirDrop in Europa zu entfernen, wäre das ein klarer Nachteil für Nutzer hier. Und das ausgerechnet durch ein Gesetz, das eigentlich für mehr Fairness sorgen soll. Die Praxis zeigt, dass Apple nicht zögert, Features regional zu begrenzen, wenn es um die Integrität des eigenen Systems geht. Dass ein Konzern wie Apple seine Technologie nicht beliebig öffnen will, ist nachvollziehbar – gerade, wenn Sicherheit und Nutzererlebnis dabei leiden könnten. Die Forderung, hochintegrierte Funktionen für beliebige Drittanbieter freizugeben, mag aus Sicht von Wettbewerbshütern sinnvoll erscheinen. Aber ob das am Ende wirklich im Interesse der Nutzer ist, ist fraglich.
Einschätzung: Prinzipien statt Kompromisse
Apple hat in Sachen Kartellrecht bereits mehrfach gezeigt, dass das Unternehmen konsequent bleibt. Auch diesmal sieht es nicht so aus, als würde man sich einer Regelung beugen, die man für falsch hält. Dass AirDrop betroffen sein könnte, ist kein leeres Drohpotenzial. Es ist eine Option, die auf dem Tisch liegt. Die EU will mehr Offenheit. Apple will Kontrolle über das eigene System behalten. Wer von beiden am Ende die besseren Argumente hat, wird sich zeigen – aber die Vorstellung, Apple solle zentrale Funktionen pauschal für Dritte öffnen, wirkt in manchen Punkten überzogen. Gerade weil Apple für Qualität, Sicherheit und Integration steht, wäre es verständlich, wenn das Unternehmen auf bestimmte Funktionen lieber verzichtet, als sie aus der Hand zu geben.
Apple unter Druck: EU-Vorgaben könnten Funktionen kosten
Die Debatte zwischen Apple und der EU zeigt, wie unterschiedlich Regulierung und Produktstrategie aufeinanderprallen können. Auf dem Papier geht es um Wettbewerb. In der Praxis geht es aber auch darum, wie viel Einfluss Apple auf die eigene Plattform behalten darf – und ob Nutzer in Europa künftig mit weniger Funktionen auskommen müssen, obwohl die Technik längst vorhanden ist. Ob AirDrop in der EU wirklich gestrichen wird, steht noch nicht fest. Aber dass Apple diesen Weg in Erwägung zieht, ist kein PR-Gag – sondern Ausdruck einer klaren Haltung. (Bild: Apple)
- Apple klagt gegen EU: Streit um Zugriff auf Nutzerdaten
- Apple im Visier der EU: Ein Verfahren mit fragwürdigem Ablauf
- EU greift Apple an: USA sprechen von gezielter Benachteiligung