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Apple Drohne: Weitere Patente aufgetaucht

Milan by Milan
11. November 2021
in News

Eine im letzten Monat veröffentlichte Patentanmeldung deutete darauf hin, dass Apple an einer eigenen Drohne arbeitet. Nun sind zwei weitere Patentanmeldungen im Zusammenhang mit Drohnen aufgetaucht. Das interessante dabei, Apple hat versucht die Patente geheim zu halten.

Patentanmeldungen sind eigentlich eine öffentliche Angelegenheit, die man so gesehen nur schwer geheim halten kann. Insbesondere Apple Patente werden genauestens durchleuchtet. Eigentlich gibt es nur zwei Vorgehensweisen, um Patente geheim zu halten. Zum Einen können Unternehmen in manchen Fällen die Veröffentlichung einer Patentanmeldung hinauszögern. Die Alternative dazu, die Anmeldung erfolgt außerhalb der USA. Als US-Unternehmen meldet Apple seine Patente in der Regel beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) an, daher wird diese Datenbank zuerst nach Hinweisen durchsucht.

Apple Drohnen Patente: Anmeldung erfolgt zuerst in Singapur

Bei Patentanmeldungen in anderen Ländern ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass sie entdeckt werden. In Apples Fall ist allerdings genau das passiert. Wie Patently Apple berichtet, hat Cupertino die beiden Patentanmeldungen, die eine Drohne thematisieren, ursprünglich in Singapur und nicht in den USA eingereicht.

Apple meldete das Projekt im Mai 2020 ursprünglich in Singapur unter der Nummer 10202004252X an, um es geheim zu halten. Eine zweite Drohnen-Patentanmeldung wurde ebenfalls ursprünglich in Singapur unter der Nummer 10202002204W eingereicht.

Das Erste bezieht sich auf Methoden zum Koppeln und Entkoppeln von Drohnen mit Controllern. Die Patentbeschreibung ist wie üblich sehr komplex aufgebaut. Inhaltlich scheint es jedoch darum zu gehen, wie man die Kontrolle einer Drohne von einem Controller zum Nächsten weiterreichen kann. Vermutlich soll die Weitergabe während eines Fluges erfolgen.

Vorrichtungen, Systeme und Verfahren zum Koppeln/Entkoppeln von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) mit/von UAV-Controllern (UACs). Ein UAV und/oder ein UAC kann auf der Grundlage einer auslösenden Bedingung eine Kopplung/Unterbrechung des UAVs mit/von einem Host-UAC einleiten und von einem Netzwerk eine Konfigurationsaktualisierung empfangen, die die Kopplung/Unterbrechung des UAVs mit/von dem Host-UAC bestätigen kann. Die auslösende Bedingung kann darin bestehen, dass sich die Drohne von einem Ort wegbewegt, der von der Host-UAC kontrolliert wird, dass sich die Drohne an einen Ort bewegt, an dem die Host-UAC die Drohne nicht kontrollieren kann, und/oder dass die Host-UAC ihre Signalisierungsfähigkeit verliert. Die Konfigurationsaktualisierung kann mindestens eine der folgenden Informationen enthalten: einen Ursachencode, eine Kennung für die Drohne, eine Kennung für das Host UAC, eine Kennung für ein unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS).

Apple Patent: Könnte die Drohne über ein zellulares Mobilfunknetz gesteuert werden?

Das zweite Patent hingegen bezieht sich auf die Fernsteuerung einer Drohne über ein zellulares Mobilfunknetz. So geht aus der Patentbeschreibung folgendes hervor:

Geräte, Systeme und Verfahren zur Verfolgung und/oder Steuerung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) sowie zur Verfolgung von UAV-Controllern (UACs) innerhalb eines zellularen Netzwerks. Ein UAV/UAC kann einem zellularen Netzwerk Tracking-Informationen wie Geschwindigkeit, Orientierung, Höhe, C2-Kommunikationsqualität, C2-Kommunikationsmodus-Änderungsanforderung, Messbericht, RRC-Status, Zell-ID, TAC-ID, den aktuellen Standort des UAV und das Ziel des UAV mitteilen. Das Netzwerk kann diese Informationen an ein Verkehrsmanagementsystem (UTM) für unbemannte Flugsysteme weiterleiten. Das UTM kann u. a. anhand der Tracking-Informationen entscheiden, ob die Kontrolle über das UAV von der UAC an das UTM übertragen werden soll. In einigen Ausführungsformen kann das UAV/UAC das UTM dazu veranlassen, die Kontrolle über das UAV vom UAC an das UTM zu übertragen.

Demnach scheint Apple Drohnen-Technologie zu erforschen oder gar an einer eigenen Drohne zu arbeiten. Ob das Produkt für den Massenmarkt geplant ist? Wissen wir natürlich nicht. Apple meldet bekanntlich viele Patente an. Doch nur die wenigsten Ideen werden am Ende auch tatsächlich umgesetzt. Das heißt, ob wir jemals eine Apple Drohne sehen werden, bleibt somit abzuwarten. Kennst du schon die frühen Black Friday Angebote auf Amazon? Schau vorbei, es gibt dutzende Schnäppchen zu finden. (Photo by kckate16 / Bigstockphoto)

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Tags: Apple Patent
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