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Sam Altman und Jony Ive unterliegen im io Markenstreit

by Milan
5. Dezember 2025
Jony Ive Sam Altman OpenAI iO

Bild: OpenAI

Der Rechtsstreit um den Namen io hat eine neue Dynamik bekommen. Der Konflikt zwischen OpenAI, Sam Altman, Jony Ive und dem kleineren Unternehmen iyO zeigt, wie komplex Markenrecht im Umfeld neuer KI Produkte geworden ist.

Der Streit OpenAI gegen iyO dreht sich um die Frage, wer den Namen io für KI Produkte nutzen darf. Nach einer neuen Entscheidung des 9. Berufungsgerichts steht fest, dass OpenAI weiterhin daran gehindert ist, die Marke io zu verwenden. Für Sam Altman und Jony Ive bedeutet das einen Rückschlag, für iyO hingegen einen wichtigen Zwischensieg. Der Fall ist umfangreich, die Details sind wichtig und die juristische Auseinandersetzung wird sich über Jahre hinziehen.

Hintergrund des Konflikts

Anfang des Jahres gab OpenAI bekannt, dass man die Firma io von Jony Ive übernommen hatte. Kurz danach reichte iyO Inc Klage ein. Der Vorwurf: Markenrechtsverletzung. Die Bezeichnungen io und iyO seien zu ähnlich und bewegten sich im gleichen Marktumfeld.

In den folgenden Tagen wurden mehrere Dokumente veröffentlicht, die ein vollständigeres Bild des Konflikts zeigten. Dazu gehörten unter anderem diese Punkte:

  • Jason Rugolo, CEO von iyO, hatte versucht, Evans Hankey abzuwerben. Zu dem Zeitpunkt war sie noch Vice President of Industrial Design bei Apple, bevor sie später zu Jony Ives Unternehmen wechselte.
  • Sam Altman und Jony Ive hatten bereits Mitte 2023 beschlossen, den Namen io zu nutzen.
  • Rugolo suchte Anfang 2025 aktiv nach Investoren und trat dafür auch an Sam Altman heran. Das vorgeschlagene Projekt betraf die Zukunft der Mensch-Computer-Schnittstelle.

Sam Altman lehnte das Angebot ab und erklärte, dass er bereits an etwas Wettbewerbsfähigem arbeite. Rugolo reagierte darauf mit den Worten Oh oh. Wollen wir zusammenarbeiten.

Die Reaktion von OpenAI

iyO behauptete später in der Klage, OpenAI wolle mit einem ähnlichen Namen und ähnlichen Produkten in den gleichen Markt einsteigen. Geplant seien KI gestützte In-Ear-Kopfhörer und andere Geräte, die durch natürliche Sprachinteraktion gesteuert werden. OpenAI widersprach. Das Unternehmen erklärte:

  • Das erste Produkt unter dem Namen io werde kein In-Ear-Gerät und auch kein Wearable sein.
  • Rugolo habe unaufgefordert interne Informationen seines Unternehmens preisgegeben.
  • Rugolo habe OpenAI vorgeschlagen, iyO für 200 Millionen Dollar zu kaufen.

Trotz dieser Argumente gab das zuständige Gericht zunächst iyO recht. Es erließ eine einstweilige Verfügung. OpenAI durfte den Namen io nicht weiter verwenden. In der Folge entfernte OpenAI das Ankündigungsvideo und löschte alle Hinweise auf io von der eigenen Website.

Die Berufung und die neue Entscheidung

OpenAI legte Berufung beim 9. Berufungsgericht ein. Das Ziel war die Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Die Entscheidung fiel jedoch zugunsten von iyO aus. Das Berufungsgericht bestätigte die Verfügung in mehreren zentralen Punkten.

Verwechslungsgefahr

Nach Ansicht des Gerichts klingen IO und iyO phonetisch gleich. Da beide Unternehmen Produkte entwickeln, die auf KI basierte natürliche Sprachinteraktion setzen, bestehe eine klare Nähe zwischen den Angeboten.

Umgekehrte Verwechslungsgefahr

Zusätzlich erkannte das Gericht die Gefahr einer sogenannten umgekehrten Verwechslungsgefahr. Diese liegt vor, wenn ein großer, finanzstarker Junior Nutzer den Markt dominiert und dadurch der Eindruck entsteht, der eigentliche Markeninhaber sei der Nachahmer. In diesem Fall könnte OpenAI, angeführt von Sam Altman, die Bekanntheit von iyO überlagern und Verwirrung erzeugen.

Irreparabler Schaden

Das Gericht stellte außerdem fest, dass die aggressive Markteinführung von OpenAI die Finanzierungsbemühungen von iyO gefährden könnte. Der Markenwert des kleineren Unternehmens sei durch das Vorgehen von OpenAI unter Druck geraten.

Damit bleibt die einstweilige Verfügung bestehen. OpenAI darf den Namen io weiterhin nicht nutzen, wenn es um Produkte geht, die den Technologien von iyO ähneln.

Wie es jetzt weitergeht

Mit der Bestätigung der einstweiligen Verfügung ist der Konflikt noch lange nicht beendet. Der Fall wird an das Bezirksgericht zurückgegeben. Dort steht eine weitere Anhörung zur einstweiligen Verfügung an. Das Gericht kann dann entscheiden, ob die Beschränkungen bestehen bleiben, gelockert werden oder sogar weiter verschärft werden. Der Zeitplan deutet auf einen sehr langen Rechtsstreit hin:

  • Die vorläufige Verfügung ist für April 2026 geplant.
  • Die Beweisaufnahme wird sich voraussichtlich über 2027 hinziehen.
  • Eine mögliche Geschworenenverhandlung könnte erst 2028 stattfinden.

Der Streit um io wird also noch jahrelang eine Rolle spielen und sorgt dafür, dass Sam Altman, Jony Ive und iyO weiterhin im öffentlichen Fokus stehen.

Wie der Rechtsstreit die Strategie von Sam Altman und Jony Ive prägt

Der Konflikt zeigt, wie stark Markenrecht, Produktstrategie und Kommunikation miteinander verbunden sind. Sam Altman und Jony Ive wollten mit io ein neues Kapitel der KI Hardware einleiten. Die juristischen Hürden bremsen diese Pläne zunächst aus. iyO erhält durch die Entscheidung des Berufungsgerichts Rückenwind. Doch die endgültige Klärung wird noch Zeit brauchen. Der Streit wird die Branche begleiten und zeigt, wie wichtig klare Markenführung geworden ist, besonders wenn neue KI Geräte den Markt verändern sollen. (Bild: OpenAI)

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