Die App Tracking Transparenz von Apple sorgt in Deutschland erneut für Aufmerksamkeit. Das Bundeskartellamt prüft, ob die Umsetzung des Systems fair gestaltet ist oder ob Apple seine eigene Position auf dem Werbemarkt stärkt. Datenschutz, Marktgleichgewicht und Regulierung treffen hier direkt aufeinander. Der Fall zeigt, wie sensibel das Zusammenspiel aus Technik, Wettbewerb und Nutzerrechten geworden ist.
Apple hat mit der Einführung der App Tracking Transparenz im April 2021 den Standard für mobile Werbung verändert. Das iPhone verlangt seitdem eine ausdrückliche Zustimmung für das Tracking über verschiedene Apps hinweg. Die Idee dahinter ist klar: Datenschutz stärken und den Nutzern Kontrolle über ihre Daten geben. Doch genau diese Regeln haben auch Folgen für den Markt. Entwickler und Regulierungsbehörden kritisieren, dass Apple selbst möglicherweise Vorteile aus dem System zieht, während Drittanbieter zusätzliche Hürden haben. Das Bundeskartellamt untersucht nun, ob diese Unterschiede gerechtfertigt sind oder ob sie einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil schaffen.
Bundeskartellamt prüft die Tracking Hinweise von Apple
Apple erhielt Anfang 2025 in Deutschland den Status eines Unternehmens von erheblicher Bedeutung für den Wettbewerb. Diese Einstufung erlaubt es der Behörde, schneller einzugreifen, wenn der Verdacht entsteht, dass ein marktmächtiger Konzern den Wettbewerb verzerrt. Genau das ist jetzt der Fall. Die Behörde prüft die Tracking Hinweise der App Tracking Transparenz und beschäftigt sich mit der Frage, ob Apple eigene Apps milder darstellt als Apps von Drittanbietern.
Die ursprünglichen ATT Hinweise zeigten bei eigenen Apple Apps andere Formulierungen und ein anderes Layout. Nach Ansicht der Behörde könnte das dazu geführt haben, dass Nutzer häufiger ablehnen, Drittanbieter zu tracken, selbst wenn diese denselben Regeln folgen. Apple wurde darauf hingewiesen und hat zugesagt, die Hinweise zu überarbeiten.
Apple passt Texte, Inhalte und Layout an
Apple hat angekündigt, die Formulierungen, Inhalte und das visuelle Layout der Tracking Hinweise zu vereinheitlichen. Jede App Kategorie soll künftig dieselbe Vorlage nutzen. Die Änderungen sollen neutraler wirken und sicherstellen, dass eigene Apps keinen Vorteil mehr haben. Für Entwickler wurde außerdem der Prozess vereinfacht, mit dem sie die Erlaubnis zur Nutzung von Werbedaten beantragen.
Die Behörden begrüßen diese Schritte. Dennoch bleibt ein größerer Konfliktpunkt bestehen. Apple will weiterhin die Leistung von Werbung messen, ohne dass Nutzer dafür ihre Zustimmung geben müssen. Das betrifft vor allem das Attribution System des Unternehmens. Drittanbieter müssen dagegen für vergleichbare Messsysteme die ausdrückliche Zustimmung einholen. Genau hier vermuten die Behörden ein Ungleichgewicht.
Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden
Das Bundeskartellamt arbeitet bei der Untersuchung eng mit den deutschen Datenschutzbehörden zusammen, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte und die bayerische Landesbehörde. Diese Stellen veröffentlichen Leitlinien zur Einwilligung, um sicherzustellen, dass das überarbeitete System den europäischen Datenschutzgesetzen entspricht.
Die Untersuchung ist eingebettet in einen breiteren europäischen Trend. Frankreich hat Apple bereits im März 2025 zu einer Strafe von 150 Millionen Euro verurteilt. Der Vorwurf: Das Tracking System bevorzuge interne Dienste von Apple gegenüber Drittanbieter Apps. Dort standen vor allem die Einwilligungsaufforderungen und die ungleiche Behandlung interner Dienste im Fokus. Die deutsche Untersuchung folgt einer ähnlichen Linie, nutzt aber nationale Wettbewerbswerkzeuge.
Einbindung der Europäischen Kommission
Parallel dazu untersucht die Europäische Kommission mögliche Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht, darunter Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Ziel ist es zu klären, ob Apple mit seinen Regeln den Wettbewerb im Markt für mobile Werbung einschränkt.
Apple verteidigt sich mit dem Hinweis, dass ATT den Nutzern eine klare und sinnvolle Kontrolle über ihre Daten gibt. Seit der Einführung habe das System die mobile Werbung transparenter gemacht. Laut Apple schätzen die meisten Nutzer diese Wahlmöglichkeit. Entwickler sehen die Sache anders und warnen, dass die finanziellen Auswirkungen je nach Branche stark variieren. Verlässliche Daten über die Gesamtauswirkungen auf den europäischen Markt liegen bisher nicht vor.
Behörden analysieren Umsatzentwicklungen und Konsequenzen für Publisher
Die Regulierungsbehörden sammeln deshalb Unterlagen von Entwicklern, um zu verstehen, wie sich ATT auf Umsatzmuster auswirkt. Besonders wichtig ist die Frage, ob kleinere Publisher langfristig gefährdet sein könnten. Apple betont weiterhin, dass Privatsphäre Vorrang hat und dass Nutzer keine Abstriche bei der Sicherheit machen sollten. Deutsche Behörden unterstützen den Grundgedanken des Datenschutzes, wollen aber sicher sein, dass Apple keinen strukturellen Vorteil erhält (via Reuters).
Streitpunkt Anzeigenattribution
Ein wesentlicher Teil der Debatte dreht sich um das Attribution System von Apple. Das Unternehmen erklärt, dass dieses System nicht auf App übergreifendem Tracking basiert und daher keine Zustimmung benötigt. Gegner zweifeln daran. Wenn Drittanbieter für ähnliche Funktionen ein Zustimmungsfenster anzeigen müssen, Apple jedoch nicht, könnte das für unfaire Bedingungen sorgen.
Mit den neuen einheitlichen Einwilligungsbildschirmen werden iPhone Besitzer künftig auf ein klareres, neutraleres Design stoßen. Der Text wird für Apple Apps und Drittanbieter Apps identisch sein. Entwickler hoffen auf ein ausgewogeneres Nutzererlebnis. Wie stark die Änderungen den Markt beeinflussen, wird sich aber erst nach einiger Zeit zeigen.
Die Benutzerkontrollen für das Attribution System von Apple bleiben unverändert. Genau das wollen die Regulierungsbehörden weiter prüfen. Sie wollen feststellen, ob Apples Argumentation zur Datennutzung stichhaltig ist oder ob interne Produkte dadurch einen Vorteil erhalten.
Stellungnahmen und weitere Schritte
Bevor das Bundeskartellamt eine endgültige Entscheidung trifft, werden Stellungnahmen von Medienunternehmen, Verlagen und Datenschutzbehörden eingeholt. Entscheidend wird sein, wie sich die überarbeiteten Hinweise im Markt bewähren und ob die Attribution weiterhin Anlass zur Sorge gibt.
Die Änderungen von Apple schaffen einheitlichere Einwilligungsprozesse und beheben damit einen zentralen Punkt der europäischen Behörden. Offen bleibt jedoch, wie Apple künftig die Leistung von Werbung misst und ob dieses Messverfahren dem Wettbewerb schadet.
Bundeskartellamt bewertet Auswirkungen von Apple’s ATT auf den Wettbewerb
Der Fall zeigt, wie eng Datenschutz, Wettbewerb und Werbetechnologie mittlerweile miteinander verknüpft sind. Apple setzt auf ein starkes Datenschutzprofil. Europäische Behörden prüfen, ob dieser Ansatz auch den Markt fair gestaltet. Die kommenden Monate werden klären, ob Apple weitere Anpassungen vornehmen muss. Die Entscheidungen aus Deutschland und der Europäischen Union könnten den Weg bestimmen, wie Apple seine Tracking Systeme und Werbetechnologien in Zukunft gestaltet und wie sich der Wettbewerb auf mobilen Plattformen weiterentwickelt. (Bild: Shutterstock / nitpicker)
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